Regulierung | Kategorien | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

Regulierung

Instant Payment-Verordnung – Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden

Das EU-Parlament hat am 7. Februar 2024 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro (COM(2022)0546 – C9-0362/2022 – 2022/0341(COD)) („Instant Payment-Verordnung“) verabschiedet. Zum Entwurf der Verordnung haben wir bereits in unserem Blog-Beitrag vom 26.10.2022 (Instant Payments werden verpflichtend - Welche Angebote kann die Zahlungsindustrie daraus entwickeln? | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)) berichtet.

weiter lesen
  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

, ,

Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten – Regelungen für Zahlungsinstitute

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, „ZuFinG“) (BGBl. 2023 I Nr. 354) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Neben dem wichtigen Bereich der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern, den wir in entsprechenden Legal Updates über unseren Blog payment-law.eu veröffentlicht haben, und der Einführung von elektronischen Aktien in das AktG beinhaltet das ZuFinG auch durchaus beachtenswerte Änderungen des ZAG und des ZKG.

weiter lesen
  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

, , ,

LG Nürnberg-Fürth bestätigt pushTan-Verfahren

In seinem Urteil vom 25.05.2023 (Az. 6 O 5996/22) stellt sich das LG Nürnberg-Fürth sowohl gegen die Entscheidung des LG Heidelberg vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23; dazu schon PushTan-Verfahren zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)), als auch gegen die Aussage von Maihold im Bankrechts-Handbuch (Maihold, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage 2022, Rdnr. 386 zu § 33) und billigt in seiner Entscheidung ausdrücklich das pushTan-Verfahren.

weiter lesen
  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

, , ,

PushTan-Verfahren weiterhin zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23

Das LG Heilbronn hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23) entschieden, dass das pushTAN-Verfahren ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweist, sodass nach der Auffassung des Gerichts kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlung im Sinne von § 675w BGB besteht. Aufgrund von Widersprüchen im Leitsatz und den Entscheidungsgründen bleibt unklar, ob das Gericht auch von einer Unzulässigkeit des pushTan-Verfahrens im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung ausgeht.

weiter lesen
  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

, , , , ,

Entwurf der ZAG-MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten)

Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ZAG – der Kernvorschrift für Compliance im ZAG – muss ein Zahlungs- oder E-Geld-Institut „über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen“. Während das „Ob“ einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als Grundprinzip eines jeden Compliance-Systems eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellt, eröffnet das „Wie“, also die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall, ein weites Feld von Interpretationsspielräumen. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen hat die BaFin nun – 14 Jahre nach Inkrafttreten des ZAG – einen Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (“ZAG-MaRisk”) zur Konsultation vorgelegt.

weiter lesen
  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

,