Reform der Kundengeldsicherung - T+1-Regel ab dem 09.04.2025 erlaubt - Zinsziehung für Kundengelder
veröffentlicht am 10.04.2025
Zum 9. April 2025 tritt die geänderte Kundengeldsicherung für Zahlungs- und E-Geld-Institute in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber nun die Ausnutzung der T+1-Regel. Dies geht vor allem auf einen Vorschlag unseres Partners Dr. Matthias Terlau vom Januar 2023 (Aufsatz in BKR 2023, S. 19 ff. - Aktuelle Probleme der Kundengeldsicherung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten) gemeinsam mit dem bitkom e.V. zurück.