EBA Leitlinien zur "limited loop" Ausnahme der PSD2 - Legal Update #2/2022
veröffentlicht am 03.05.2022
Die EBA hat im Februar 2022 ihren finalen Entwurf für Leitlinien über die Anwendung der „limited loop“ Ausnahme gemäß der PSD2 veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Juni 2022. In Umsetzung der Leitlinien muss eine Neubewertung der "limited loop" Ausnahme i.S.d. PSD2 erfolgen. Im Rahmen dessen müssen Dienstleister, die von der Ausnahme bislang Gebrauch gemacht haben und bereits eine Anzeige über die Ausnahmenutzung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 ZAG bei der „BaFin“ abgegeben haben, diese Anzeige unter erneuter Beschreibung der angebotenen Dienstleistung bis zum 1. September 2022 erneuert haben.