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Regulierung

BaFin gibt Orientierungshilfe zur Auslagerung bei Cloud-Anbietern

Das Thema Cloud-Banking beschäftigt zur Zeit viele Marktteilnehmer. Genauergenommen stellen sich hier viele Fragen im Zusammenhang mit einer (wesentlichen) Auslagerung. Bafin und Deutsche Bundesbank haben hierzu gestern ein Merkblatt veröffentlich. Sie selbst bezeichnen das Merkblatt als „Orientierungshilfe“.

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FATF bereitet globale Richtlinien für Kryptowährungen vor

Unsere vergangen Beiträge haben gezeigt, dass uns Kryptowährungen – wohlgemerkt nur ein Teilbereich des Paymentgeschäfts – auf nationaler und europäischer Ebene beschäftigen. Hier noch ein kurzer Hinweis auf mögliche internationale Einflüsse: Die Financial Action Task Force veröffentlichte am 19. Oktober eine Stellungnahme. Die FATF plant die schrittweise Veröffentlichung von Leitlinien, die eine Überwachung und Kontrolle von Dienstleistern virtueller Vermögenswerte vorsehen.

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Kein PSD2 Access to Account (XS2A) für Sparkonten – was ist mit Kreditkarten-Konten?

Der EuGH hat per Urteil entschieden, dass ein Online-Sparkonto nicht unbedingt als Zahlungs­konto erachtet werden kann – und damit schon (meist) nicht die PSD1 angewendet werden kann. Für die PSD2 dürfte das dann auch gelten. Der Fall stammt aus Österreich. Die ING DiBa bietet dort sogenannte Online-Direkt-Sparkonten an. Auf diese Sparkonten bzw. von diesen Sparkonten können Kunden über Online-Banking Ein- und Aus­zahlungen täglich vornehmen. Allerdings muss der Kunde jeweils ein auf ihn lautendes Girokonto als Referenzkonto zwischenschalten. Überlegungen zum Zahlungskonto-Urteil des EuGH vom 04.10.2018 – und was das für XS2A bedeutet.

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EuGH legt Payment-Vorschrift aus

Gerichtsurteile zur Auslegung von Vorschriften des ZAG, bzw. der PSD2 sind eher selten. Daher ist gerade eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besonders interessant. Der EuGH hat sich zur Frage geäußert, ob das Aufstellen und mit Bargeld befüllen eines Automaten mit Geldabhebefunktion einen Zahlungsdienst (hier: Auszahlungsdienst gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZAG) erfüllt.

Der EuGH hat das im vorliegenden Verfahren verneint, da der Betroffene die Automaten nur anmietete, aufstellte und mit Bargeld befüllte. Die Barabhebung vom Zahlungskonto des Spielers ermöglichte dagegen ein dahinterstehender externer Dienstleister.

EuGH, Urteil vom 22. März 2018 – C568/16

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