Videoidentifizierung wieder nach altem Stand nutzbar
veröffentlicht am 12.07.2016
Gestern hat die BaFin ihr Rundschreiben 4/2016 vom 10. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt (BaFin Schreiben 11.07.2016).
veröffentlicht am 12.07.2016
Gestern hat die BaFin ihr Rundschreiben 4/2016 vom 10. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt (BaFin Schreiben 11.07.2016).
veröffentlicht am 12.01.2016
Seit der ersten Entwurfsfassung sind 29 Monate vergangen. Das EU Parlament hatte Anfang Oktober 2015 zugestimmt. Der Europäische Rat im Dezember 2015. Die Richtlinie war noch vor Weihnachten im Amtsblatt veröffentlicht worden. Heute tritt sie in Kraft. Was bedeutet dies für die Welt des Zahlungsverkehrs?
veröffentlicht am 27.08.2015
Ab dem 5. November 2015 werden Zahlungsdienstleister in Deutschland die „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI)“ befolgen müssen. Ob die dadurch erhöhte Sicherheit der Zahlungen im Internet mit einem Rückgang der Conversion Rate im E-Commerce „erkauft“ werden muss, ist noch nicht klar.
Um bei Zahlungen über das Internet drohenden Gefahren zu begegnen, erließ die EZB 2013 die „Final SecuRe Pay Recommendations on the Security of Internet Payments“ (EZB-Empfehlungen). Später war man überzeugt, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eher zuständig sei, diese Regeln zu erlassen, sodass die EBA im Dezember 2014 die „Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen“ (EBA-Leitlinien) veröffentlichte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) traf die Entscheidung, die EBA-Leitlinien im Mai 2015 wortgleich als „Rundschreiben über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI)“ zu veröffentlichen und hierdurch in ihre Aufsichtspraxis zu übernehmen. Den deutschen Zahlungsdienstleistern räumte die BaFin eine Karenz ein, indem sie zusagte, dass die neuen Vorschriften erst ab dem 5. November 2015 aufsichtsrechtlich durchgesetzt würden.
veröffentlicht am 05.05.2015
Soeben hat die BaFin das in der Zahlungsindustrie mit Spannung erwartete Rundschreiben “Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen” (MaSin) veröffentlicht. Anders als erwartet sind die MaSin eine bloße, wörtliche Übersetzung der EBA-Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen.
veröffentlicht am 11.08.2014
Anfang Februar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen das erste Online-Identifizierungsverfahren genehmigt (Osborne Clarke hat WebID Solutions GmbH, Berlin, dabei beraten). Dieses neue Verfahren ist eine große Bereicherung für den eCommerce-Markt in Deutschland, weil es die Identifizierung nach dem Geldwäscherecht ohne Medienbruch erlaubt.