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Regulierung

eCommerce - Umsatz-Einbußen durch starke Authentifizierung?

Ab dem 5. November 2015 werden Zahlungsdienstleister in Deutschland die „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI)“ befolgen müssen. Ob die dadurch erhöhte Sicherheit der Zahlungen im Internet mit einem Rückgang der Conversion Rate im E-Commerce „erkauft“ werden muss, ist noch nicht klar.

Um bei Zahlungen über das Internet drohenden Gefahren zu begegnen, erließ die EZB 2013 die „Final SecuRe Pay Recommendations on the Security of Internet Payments“ (EZB-Empfehlungen). Später war man überzeugt, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eher zuständig sei, diese Regeln zu erlassen, sodass die EBA im Dezember 2014 die „Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen“ (EBA-Leitlinien) veröffentlichte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) traf die Entscheidung, die EBA-Leitlinien im Mai 2015 wortgleich als „Rundschreiben über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI)“ zu veröffentlichen und hierdurch in ihre Aufsichtspraxis zu übernehmen. Den deutschen Zahlungsdienstleistern räumte die BaFin eine Karenz ein, indem sie zusagte, dass die neuen Vorschriften erst ab dem 5. November 2015 aufsichtsrechtlich durchgesetzt würden.

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Anerkennung der Online-Identifizierung - Großer Fortschritt für den Zahlungsverkehr

Anfang Februar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen das erste Online-Identifizierungsverfahren genehmigt (Osborne Clarke hat WebID Solutions GmbH, Berlin, dabei beraten). Dieses neue Verfahren ist eine große Bereicherung für den eCommerce-Markt in Deutschland, weil es die Identifizierung nach dem Geldwäscherecht ohne Medienbruch erlaubt.

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