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Regulierung

EuGH: Verfahren des Überweisungsauftrags mit Unterschrift ist ein Zahlungsinstrument

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil verschiedene Begriffe der Zahlungsdiensterichtlinie ausgelegt. Der EuGH vertritt unter anderem den Standpunkt, dass der Begriff des Zahlungsinstruments, der als Zahlungsauthentifizierungsinstrument in das deutsche Recht übertragen wurde, das Verfahren beleggebundener Überweisungen mit Unterschrift umfasst. Damit stellt sich der EuGH gegen die von der deutschen Regierung und auch die ganz überwiegend in der deutschen Literatur vertretene Auffassung, wonach ein Zahlungsauthentifizierungsinstrument stets die Verwendung personalisierter Sicherheitsmerkmale wie PIN und/oder TAN voraussetzt.

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Wie grenzen sich PSD II und die SecuRe Pay Empfehlungen der EZB gegeneinander ab, oder ergänzen sie sich?

Das Verhältnis der Vorschriften zur internen Organisation und zur Sicherheit von Zahlungsdiensten der zweiten Zahlungsverkehrsrichtlinie (PSD2) und der SecuRe Pay Empfehlungen dürfte sich zukünftig wie folgt darstellen:

Die PSD2, die seit dem 24. Juli 2013 im Entwurf vorliegt, ist noch in nationales Recht umzusetzen. Sobald die Richtlinie verabschiedet ist, wird eine Umsetzungsfrist von voraussichtlich zwei Jahren laufen.

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