EuGH: Verfahren des Überweisungsauftrags mit Unterschrift ist ein Zahlungsinstrument
veröffentlicht am 23.06.2014
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil verschiedene Begriffe der Zahlungsdiensterichtlinie ausgelegt. Der EuGH vertritt unter anderem den Standpunkt, dass der Begriff des Zahlungsinstruments, der als Zahlungsauthentifizierungsinstrument in das deutsche Recht übertragen wurde, das Verfahren beleggebundener Überweisungen mit Unterschrift umfasst. Damit stellt sich der EuGH gegen die von der deutschen Regierung und auch die ganz überwiegend in der deutschen Literatur vertretene Auffassung, wonach ein Zahlungsauthentifizierungsinstrument stets die Verwendung personalisierter Sicherheitsmerkmale wie PIN und/oder TAN voraussetzt.