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Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten – Regelungen für Zahlungsinstitute

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, „ZuFinG“) (BGBl. 2023 I Nr. 354) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Neben dem wichtigen Bereich der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern, den wir in entsprechenden Legal Updates über unseren Blog payment-law.eu veröffentlicht haben, und der Einführung von elektronischen Aktien in das AktG beinhaltet das ZuFinG auch durchaus beachtenswerte Änderungen des ZAG und des ZKG.

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LG Nürnberg-Fürth bestätigt pushTan-Verfahren

In seinem Urteil vom 25.05.2023 (Az. 6 O 5996/22) stellt sich das LG Nürnberg-Fürth sowohl gegen die Entscheidung des LG Heidelberg vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23; dazu schon PushTan-Verfahren zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)), als auch gegen die Aussage von Maihold im Bankrechts-Handbuch (Maihold, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage 2022, Rdnr. 386 zu § 33) und billigt in seiner Entscheidung ausdrücklich das pushTan-Verfahren.

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PushTan-Verfahren weiterhin zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23

Das LG Heilbronn hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23) entschieden, dass das pushTAN-Verfahren ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweist, sodass nach der Auffassung des Gerichts kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlung im Sinne von § 675w BGB besteht. Aufgrund von Widersprüchen im Leitsatz und den Entscheidungsgründen bleibt unklar, ob das Gericht auch von einer Unzulässigkeit des pushTan-Verfahrens im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung ausgeht.

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Nach PSD2 kommt PSR und PSD3 (Folge 4) – Über SCA-Auslagerungen an Apple, Google und Samsung, Authentifizierung bei MOTO, Lastschrift und SCA u.v.m.

Die EU-Kommission hat am 28.6.2023 die Entwürfe für die zukünftige Zahlungsregulierung vorgelegt. In mehreren Folgen wurden hier bei payment-law.eu die Auswirkungen betrachtet. In Folge 1 ging es um den Anwendungsbereich der zukünftigen PSD3 und PSDR. In Folge 2 um die Neuregelungen des Zugangs zu Zahlungskonten (XS2A) und in Folge 3 um Gebühren und Kosten für Zahlungsdienste.

Heute (Folge 4) wollen wir die Vorschläge der Kommission zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) noch einmal näher beleuchten. Hier geht es um Details. Die Vorschläge der Kommission sind davon gekennzeichnet, bestehende und neu entstandene Lücken bei der Betrugsbekämpfung im Rahmen von Zahlungsdiensten zu schließen und ansonsten die Regulierung weiter zu verfeinern.

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Nach PSD2 kommt PSR und PSD3 (Folge 3) – Über Gebühren bei Zahlungsdiensten und nicht-geregelte Gebühren; Surcharging-Verbot bei PayPal-Transaktionen?

Die Kommission hat am 28.6.2023 die Entwürfe für die zukünftige Zahlungsregulierung vorgelegt. In mehreren Folgen wurden hier bei payment-law.eu die Auswirkungen betrachtet. In Folge 1 ging es um den Anwendungsbereich der zukünftigen PSD3 und PSDR. In Folge 2 um die Neuregelungen des Zugangs zu Zahlungskonten (XS2A).

In dem heutigen Beitrag sollen die Änderungsvorschläge bei der Regulierung von Gebühren von Zahlungsdienstleistern und Händlern erörtert werden. Alles in allem lässt sich feststellen, dass die Kommission keine wesentlichen Neuregelungen vorschlägt, es werden hier nur Nuancen verschoben.

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