Update - Bundeskartellamt (BKartA) stellt sich auf die Seite von Online-Bezahldiensten
veröffentlicht am 28.07.2016
Laut einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2016 haben die Bonner Wettbewerbshüter in einer kürzlich ergangenen Entscheidung festgestellt, dass die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft nicht mit dem Kartellrecht vereinbar seien. Anbieter von alternativen Bezahlverfahren im Internethandel würden im Wettbewerb unzulässig beschränkt, indem den Bankkunden die zur Zahlungsabwicklung benötigte Weitergabe von PIN und TAN an Dritte vertraglich untersagt werde.