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Allgemein

Instant Payment-Verordnung – Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden

Das EU-Parlament hat am 7. Februar 2024 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro (COM(2022)0546 – C9-0362/2022 – 2022/0341(COD)) („Instant Payment-Verordnung“) verabschiedet. Zum Entwurf der Verordnung haben wir bereits in unserem Blog-Beitrag vom 26.10.2022 (Instant Payments werden verpflichtend - Welche Angebote kann die Zahlungsindustrie daraus entwickeln? | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)) berichtet.

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KI-Systeme - Haftung im Wandel

Die bestehende Unsicherheit über Fragen der Haftung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen stellt ein erhebliches Hindernis für deren Anwendung dar. Nach der aktuellen Rechtslage liegt eine Haftung im Falle menschlichen Versagens vor, wohingegen programmtechnisches Versagen in der Regel nicht zu einer Haftung führt. Die Entwürfe zur KI-Haftungsrichtlinie und zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie sollen Beweisschwierigkeiten von Geschädigten reduzieren und Lücken im Bereich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen schließen. Dies wird sich auf die Vertragsgestaltung bei der Beschaffung von KI-Systemen auswirken. Bei dieser Vertragsgestaltung spielt zudem die Klassifizierung von KI-Systemen nach dem risikobasierten Ansatz der KI-VO eine entscheidende Rolle. In diesem Kontext wurden kürzlich Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von KI-Systemen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Legal Update: KI-Systeme - Haftung im Wandel | GÖRG (goerg.de)

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Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten – Regelungen für Zahlungsinstitute

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, „ZuFinG“) (BGBl. 2023 I Nr. 354) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Neben dem wichtigen Bereich der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern, den wir in entsprechenden Legal Updates über unseren Blog payment-law.eu veröffentlicht haben, und der Einführung von elektronischen Aktien in das AktG beinhaltet das ZuFinG auch durchaus beachtenswerte Änderungen des ZAG und des ZKG.

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LG Nürnberg-Fürth bestätigt pushTan-Verfahren

In seinem Urteil vom 25.05.2023 (Az. 6 O 5996/22) stellt sich das LG Nürnberg-Fürth sowohl gegen die Entscheidung des LG Heidelberg vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23; dazu schon PushTan-Verfahren zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)), als auch gegen die Aussage von Maihold im Bankrechts-Handbuch (Maihold, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage 2022, Rdnr. 386 zu § 33) und billigt in seiner Entscheidung ausdrücklich das pushTan-Verfahren.

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