EU-Russland-Belarus-Sanktionen für Banken und andere Zahlungsdienstleister - Legal Update #3/2022
veröffentlicht am 23.05.2022
Die EU hat als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine weitreichende Finanz- und Handelssanktionen gegenüber Russland und Belarus verhängt. In vielen Bereichen werden hierbei auch Zahlungsdienstleister in die Pflicht genommen. Einige Sanktionsvorschriften, wie z.B. das Verfügungsverbot („Einfrieren von Geldern“) nach Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (EU-Russland-Embargo I-VO), sind in ihrer Struktur bereits bekannt und ihre Einhaltung sollte Zahlungsdienstleister – zumindest in einfach gelagerten Fällen – vor keine größeren rechtlichen oder praktischen Probleme stellen.
Jenseits davon enthalten die Sanktionsregime aber auch eine Reihe neuartiger Aspekte, welche vielgestaltige rechtliche und praktische Umsetzungsfragen aufwerfen.
Um einige dieser Fragen soll es im Folgenden gehen: