EuGH, Urteil vom 21.03.2019 (C-245/18): Zur Haftungsbeschränkung bei der Ausführung eines Zahlungsauftrages
veröffentlicht am 18.06.2019
Der EuGH beantwortet in seinem Urteil vom 21.03.2019 (C-245/18) die Frage, auf wen die Haftungsbeschränkung in Art. 74 Abs. 2 der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG bei der Ausführung eines Zahlungsauftrages anwendbar ist. Bezieht sich diese auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers, des Empfängers oder beider? Darüber hinaus legt der EuGH seine Entscheidungsgründe dar, die hier aufgegriffen werden.