Urteil des Kammergerichts zu Bitcoins – meine Wette: die BaFin wird ihre Haltung zur Erlaubnispflicht von Handelsplattformen für Kryptowährungen nicht ändern
veröffentlicht am 18.10.2018
In Berlin war ein Betreiber einer Handelsplattform für Bitcoins strafrechtlich angeklagt worden, weil er angeblich gegen KWG-Erlaubnispflichten verstoßen hatte. Das Kammergericht hat ihn in einem Urteil Ende September rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht hat – ohne wirklich fundierte Auseinandersetzung mit den Argumenten – entschieden, dass Kryptowährungen keine Finanzinstrumente sind. Im Grundsatz bestünde nach Ansicht des Kammergerichts also keine Erlaubnispflicht. Sicherlich kann man die gegenteilige Ansicht der BaFin dazu kritisieren. Das Kammergericht setzt sich aber in seinem Urteil nicht juristisch sauber mit den Argumenten auseinander. Deshalb wird die Entscheidung im Ergebnis wohl keine Veränderung bringen wird. Die BaFin dürfte ihren bisherigen Kurs voraussichtlich beibehalten.