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Kryptowährungen

EU Commission – Consultation on PSD2: What reforms are necessary? Should Crypto Transactions be regulated in a PSD3?

On May 10, 2022, the EU Commission launched a consultation on the revision of PSD2. “The public consultation seeks views on both the PSD2 review and the open finance framework. It is available in all EU languages and will run for 12 weeks. You can have your say here. In addition, the Commission has also launched two targeted consultations on the PSD2 and the open finance framework. The targeted consultations require specialist knowledge. They will also run for 12 weeks and are available

We at the Goerg Payment and FinTech Team have made the effort to review the questionnaire, have melted it down to a 24 pages paper and have made an attempt to propose some answers in order to enhance the discussion before the consultation must be submitted on July 5, 2022.

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EU Retail Payment Strategy

Die EU Kommission bescherte uns Ende September 2020 ein ganzes Paket von Dokumenten, das Digital Finance Package. Ein Teil bestand in Überlegungen der Kommission, wie sie sich die Fortentwicklung des Zahlungsmarktes vorstellt und wie sie dies mit regulatorischen Maßnahmen fördern will.

Dazu habe ich bereits erstmals am 8. Oktober beim Arbeitskreis digitaler Zahlungsverkehr des BITKOM referiert und nun erneut am 5. November 2020 beim EHI Payment Congress. Die Slides der Präsentation hängen an.

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FATF bereitet globale Richtlinien für Kryptowährungen vor

Unsere vergangen Beiträge haben gezeigt, dass uns Kryptowährungen – wohlgemerkt nur ein Teilbereich des Paymentgeschäfts – auf nationaler und europäischer Ebene beschäftigen. Hier noch ein kurzer Hinweis auf mögliche internationale Einflüsse: Die Financial Action Task Force veröffentlichte am 19. Oktober eine Stellungnahme. Die FATF plant die schrittweise Veröffentlichung von Leitlinien, die eine Überwachung und Kontrolle von Dienstleistern virtueller Vermögenswerte vorsehen.

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Urteil des Kammergerichts zu Bitcoins – meine Wette: die BaFin wird ihre Haltung zur Erlaubnispflicht von Handelsplattformen für Kryptowährungen nicht ändern

In Berlin war ein Betreiber einer Handelsplattform für Bitcoins strafrechtlich angeklagt worden, weil er angeblich gegen KWG-Erlaubnispflichten verstoßen hatte. Das Kammergericht hat ihn in einem Urteil Ende September rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht hat – ohne wirklich fundierte Auseinandersetzung mit den Argumenten – entschieden, dass Kryptowährungen keine Finanzinstrumente sind. Im Grundsatz bestünde nach Ansicht des Kammergerichts also keine Erlaubnispflicht. Sicherlich kann man die gegenteilige Ansicht der BaFin dazu kritisieren. Das Kammergericht setzt sich aber in seinem Urteil nicht juristisch sauber mit den Argumenten auseinander. Deshalb wird die Entscheidung im Ergebnis wohl keine Veränderung bringen wird. Die BaFin dürfte ihren bisherigen Kurs voraussichtlich beibehalten.

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