Änderungen durch die neue AML-Verordnung — Teil II: Auslösetatbestände
veröffentlicht am 04.02.2025
Der zweite Teil der 3-teiligen Serie zum neuen AML-Paket beschäftigt sich mit den neuen Auslösetatbeständen für die Kundensorgfaltspflichten nach der europäischen Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624 vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung) ("AML-VO") oder kurz gesagt mit der Frage: Was muss vorliegen, um die Sorgfaltspflichten nach der AML-VO auszulösen?