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Legal Update #1/2022 - BaFin Rundschreiben – Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

In unserer neuen Legal Update Reihe informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen rund um das Zahlungsdiensterecht.

BaFin Rundschreiben – Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Die BaFin hat ein neues, aktualisiertes Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle i.S.v. § 54 Abs. 1 S. 1 ZAG veröffentlicht. Das Rundschreiben tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ersetzt das bis dahin geltende „Rundschreiben 08/2018 (BA) zur Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle“. Das Rundschreiben setzt insofern die entsprechenden 2021 geänderten EBA-Leitlinien zur Meldung schwerwiegender Vorfälle nach der PSD2 um.

Das neue Rundschreiben führt insbesondere zu Veränderungen in drei Bereichen: Es wurden die Kriterien für die Meldepflichtigkeit eines Vorfalls angepasst. So wurde u.a. ein neues achtes Kriterium „Breach of security of network or information systems” eingeführt sowie quantitative Kriterien hinsichtlich der Schwelle zur Meldepflicht angepasst. Weiterhin wurden die Standardformulare der BaFin für die Meldungen überarbeitet. Schließlih wurden die Fristen zur Klassifizierung eines Vorfalls sowie Abgabe der Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldungen angepasst.

Das Rundschreiben finden Sie hier

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