Kein PSD2 Access to Account (XS2A) für Sparkonten – was ist mit Kreditkarten-Konten? | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

Kein PSD2 Access to Account (XS2A) für Sparkonten – was ist mit Kreditkarten-Konten?

Der EuGH hat per Urteil entschieden, dass ein Online-Sparkonto nicht unbedingt als Zahlungs­konto erachtet werden kann – und damit schon (meist) nicht die PSD1 angewendet werden kann. Für die PSD2 dürfte das dann auch gelten. Der Fall stammt aus Österreich. Die ING DiBa bietet dort sogenannte Online-Direkt-Sparkonten an. Auf diese Sparkonten bzw. von diesen Sparkonten können Kunden über Online-Banking Ein- und Aus­zahlungen täglich vornehmen. Allerdings muss der Kunde jeweils ein auf ihn lautendes Girokonto als Referenzkonto zwischenschalten. Überlegungen zum Zahlungskonto-Urteil des EuGH vom 04.10.2018 – und was das für XS2A bedeutet.

Aufatmen für die Branche. Der EuGH hat nicht, wie bisweilen befürchtet wurde, radikal den Begriff Zahlungskonto auf alle möglichen Kontoarten ausgedehnt. Banken müssen vor allem den Kontozugang (PSD2 – Access to Account) nur für klassische „Girokonten“ einrichten und darüber hinaus nur, wenn andere Konten ähnliche Funktionen vorsehen, insbesondere Überweisungsfunktionen.

Zum auführlichen Beitrag im IT-Finanzmagazin

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