SEPA Instant Payment
veröffentlicht am 19.02.2016
POS und eCommerce-Abwicklung über Zahlungsauslösedienste und technische Dienstleister nach der PSD2
Es ist die Absicht der EZB und des ERPB (Euro Retail Payments Board), mit Instant Payments die Geschwindigkeit von Zahlungen in der Europäischen Union erheblich zu steigern. Heute dauert es in der Regel einen Geschäftstag, bis eine Zahlung den Empfänger erreicht. Mit Instant Payments soll die Gutschrift “in real time”, 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr, stattfinden. Das Verfahren wird voraussichtlich ab 2018 verfügbar sein – möglicherweise mit einer EU-gesetzlichen Verpflichtung der Zahlungsdienstleister, es durchzuführen.
Ein „Use Case“ von Instant Payment könnte es sein, damit im eCommerce oder am Point of Sale (POS) eine einfache und schnelle bargeldlose Zahlung Zug-um-Zug zu gewährleisten, so dass auch Garantien für zeitverzögerte Zahlungen (z.B. bei Kreditkarten) entfallen können. Zur Abwicklung wird es aber eines dazwischen geschalteten Dienstleisters bedürfen, der Händler und Online-Banking verknüpft. Für die Abwicklung von SEPA Instant Payment ist es also von erheblicher Bedeutung, die Regeln zur Zahlungsabwicklung über solche dritten Dienstleister unter der PSD2 zu betrachten und zu berücksichtigen.