Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

Initial Coin Offerings (ICOs) und das Steuerrecht

Mit der Möglichkeit eigene virtuelle Währungen (Kryptowährungen) zu schaffen, können Crowdfunding-Projekte vom Hype um Bitcoin und Ethereum profitieren. Mit sogenannten ICOs, dem Initial Coin Offering, können Unternehmen Kapital beschaffen, indem sie eine eigene Kryptowährung erstellen und diese in Form von Coins oder Token zum Verkauf anbieten. Der Investor bekommt keine klassische Aktie, sondern investiert in eine Idee bzw. in eine geplante Umsetzung.

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EuGH legt Payment-Vorschrift aus

Gerichtsurteile zur Auslegung von Vorschriften des ZAG, bzw. der PSD2 sind eher selten. Daher ist gerade eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besonders interessant. Der EuGH hat sich zur Frage geäußert, ob das Aufstellen und mit Bargeld befüllen eines Automaten mit Geldabhebefunktion einen Zahlungsdienst (hier: Auszahlungsdienst gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZAG) erfüllt.

Der EuGH hat das im vorliegenden Verfahren verneint, da der Betroffene die Automaten nur anmietete, aufstellte und mit Bargeld befüllte. Die Barabhebung vom Zahlungskonto des Spielers ermöglichte dagegen ein dahinterstehender externer Dienstleister.

EuGH, Urteil vom 22. März 2018 – C568/16

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EBA FinTech Roadmap veröffentlicht – Ausblick auf künftige FinTech-Regulierung

FinTechs spielen bereits seit mehreren Jahren eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung neuer Produkte auf dem Bank-, Finanz- und Versicherungsmarkt. Gegenwärtig veröffentlichen Europäische Organe und Behörden vermehrt Papiere, deren Fokus sich auf die konkrete Regulierung von FinTechs richtet. Nachdem bereits die Kommission kürzlich mit dem FinTech Aktionsplan ihre Vorstellungen zu künftiger FinTech Regulierung publiziert hat, stellt die EBA nunmehr mit der EBA FinTech Roadmap ebenfalls Regulierungsansätze vor.

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EBA Konsultationspapier zur starken Kundenauthentifizierung und gemeinsamen und sicheren Kommunikation unter PSD2

Am 12. August 2016 ging die Europäische Bankaufsichtsbehörde zum zweiten Mal auf die interessierte Öffentlichkeit zu, um eine Reihe von Regelungen (technische Regulierungsstandards) vorzubereiten, die einen großen Einfluss auf die Zahlungsverkehrsbranche haben könnten. Unter der Payment Services Directive 2 (PSD2) ist die EBA verpflichtet, die technischen Regulierungsstandards für die Spezifizierung der Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der personalisierten Sicherheitsdaten des Zahlungsdienstnutzers und die gemeinsame und sichere Kommunikation zwischen Zahlungsdienstleistern festzulegen.

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Update - Bundeskartellamt (BKartA) stellt sich auf die Seite von Online-Bezahldiensten

Laut einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2016 haben die Bonner Wettbewerbshüter in einer kürzlich ergangenen Entscheidung festgestellt, dass die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft nicht mit dem Kartellrecht vereinbar seien. Anbieter von alternativen Bezahlverfahren im Internethandel würden im Wettbewerb unzulässig beschränkt, indem den Bankkunden die zur Zahlungsabwicklung benötigte Weitergabe von PIN und TAN an Dritte vertraglich untersagt werde.

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SEPA Instant Payment

POS und eCommerce-Abwicklung über Zahlungsauslösedienste und technische Dienstleister nach der PSD2

Es ist die Absicht der EZB und des ERPB (Euro Retail Payments Board), mit Instant Payments die Geschwindigkeit von Zahlungen in der Europäischen Union erheblich zu steigern. Heute dauert es in der Regel einen Geschäftstag, bis eine Zahlung den Empfänger erreicht. Mit Instant Payments soll die Gutschrift “in real time”, 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr, stattfinden. Das Verfahren wird voraussichtlich ab 2018 verfügbar sein – möglicherweise mit einer EU-gesetzlichen Verpflichtung der Zahlungsdienstleister, es durchzuführen.

Ein „Use Case“ von Instant Payment könnte es sein, damit im eCommerce oder am Point of Sale (POS) eine einfache und schnelle bargeldlose Zahlung Zug-um-Zug zu gewährleisten, so dass auch Garantien für zeitverzögerte Zahlungen (z.B. bei Kreditkarten) entfallen können. Zur Abwicklung wird es aber eines dazwischen geschalteten Dienstleisters bedürfen, der Händler und Online-Banking verknüpft. Für die Abwicklung von SEPA Instant Payment ist es also von erheblicher Bedeutung, die Regeln zur Zahlungsabwicklung über solche dritten Dienstleister unter der PSD2 zu betrachten und zu berücksichtigen.

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