EBA FinTech Roadmap veröffentlicht – Ausblick auf künftige FinTech-Regulierung | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

EBA FinTech Roadmap veröffentlicht – Ausblick auf künftige FinTech-Regulierung

FinTechs spielen bereits seit mehreren Jahren eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung neuer Produkte auf dem Bank-, Finanz- und Versicherungsmarkt. Gegenwärtig veröffentlichen Europäische Organe und Behörden vermehrt Papiere, deren Fokus sich auf die konkrete Regulierung von FinTechs richtet. Nachdem bereits die Kommission kürzlich mit dem FinTech Aktionsplan ihre Vorstellungen zu künftiger FinTech Regulierung publiziert hat, stellt die EBA nunmehr mit der EBA FinTech Roadmap ebenfalls Regulierungsansätze vor.

Welche rechtlichen Auswirkungen hat die EBA Fintech Roadmap?

Unmittelbar hat die EBA FinTech Roadmap keine Auswirkungen auf die Tätigkeit von FinTechs. Anders als etwa im Falle von von der EBA veröffentlichten Guidelines (z. B. im Rahmen der PSD2) sind nationale Aufsichtsbehörden nicht angehalten, die Inhalte der EBA FinTech Roadmap in ihrer Verwaltungspraxis abzubilden. Dafür sind die Inhalte ohnehin zu unspezifisch.

Auf der anderen Seite spielt die EBA eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Konkretisierung europäischer Regulierungsansätze. Insofern lassen die Inhalte der EBA FinTech Roadmap denkbare künftige Regulierungsansätze auf europäischer Ebene bereits jetzt erkennen.

Was sind die wesentlichen Inhalte der EBA FinTech Roadmap?

Die EBA FinTech Roadmap formuliert im Wesentlichen die Vorhaben der EBA für das laufende Jahr 2018:

  • Erlaubnispflichten: Die EBA beabsichtigt, die nationalen Regelungen und Verwaltungspraktiken der Mitgliedstaaten zu Erlaubnispflichten bei Geschäftstätigkeiten von FinTechs zu beobachten und in einem Report zusammenzufassen. Dieser Report soll auch Vorschläge für entsprechende künftige Gesetzgebung auf EU-Ebene enthalten.
  • Regulatory Sandboxes: Die EBA will einzelstaatliche Praktiken hinsichtlich unterschiedlich ausgestalteter sog. „Regulatory Sandboxes“ in den Mitgliedstaaten analysieren und Best Practices sowie ggf. Leitlinien hierzu formulieren. In Deutschland wird das Konzept (wie auch in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten) gegenwärtig nicht angewandt.
  • Die EBA plant eine Analyse von Risiken und Chancen regulierter Institute durch die Nutzung von FinTech Produkten und wird hierzu einen Report erstellen.
  • Cybersecurity: Die EBA beabsichtigt die Entwicklung von Leitlinien zur Kontrolle von Cyberrisiken im Bereich von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Zudem sollen die bereits veröffentlichten Leitlinien für Zahlungsdienstleister überprüft werden.
  • Verbraucherschutz: Die EBA wird in den Jahren 2018 und 2019 in einer Vielzahl von Bereichen rechtlichen Handlungsbedarf zu Regelungen mit der Zielrichtung des Verbraucherschutzes, wie alternative Streitbeilegung, Kreditscoring oder datenschutzrechtliche Fragen, prüfen.
  • Geldwäsche: Die EBA überarbeitet ihre Leitlinien zu Risikofaktoren bezüglich Geldwäsche bei Beteiligung von FinTechs bei Geschäftstätigkeiten. Die EBA wird hierzu im Laufe des Jahres 2018 ein Konsultationspapier vorlegen.
  • Schließlich wird die EBA einen „EBA FinTech Knowledge Hub“ einrichten, in dem sich Aufsichtsbehörden, aber auch Marktteilnehmer zu ihren Erfahrungen mit FinTechs austauschen können.

Welchen Handlungsbedarf haben FinTechs?

FinTechs sollten insbesondere die weitere Entwicklung in den Themenbereichen der EBA Fin-Tech Roadmap verfolgen, die in einen gesetzlichen Regelungsvorschlag oder einen Entwurf von Leitlinien münden kann, um diese im Rahmen etwaiger Konsultationsphasen kommentieren zu können.

  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

,