Initial Coin Offerings (ICOs) und das Steuerrecht | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

Initial Coin Offerings (ICOs) und das Steuerrecht

Terra incognita: Initial Coin Offerings (ICOs) und das Steuerrecht

Mit der Möglichkeit eigene virtuelle Währungen (Kryptowährungen) zu schaffen, können Crowdfunding-Projekte vom Hype um Bitcoin und Ethereum profitieren. Mit sogenannten ICOs, dem Initial Coin Offering, können Unternehmen Kapital beschaffen, indem sie eine eigene Kryptowährung erstellen und diese in Form von Coins oder Token zum Verkauf anbieten. Der Investor bekommt keine klassische Aktie, sondern investiert in eine Idee bzw. in eine geplante Umsetzung.

Zum Beitrag im IT-Finanzmagazin von Dr. Ulrike Bär, LL.M. Tax, Counsel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und Dipl.-Finanzwirtin (FH) bei Osborne Clarke sowie Maik Klotz Berater, Sprecher und Autor zu den Themen Banking, Payment und Retail bei Payment and Banking.

  • xing
  • linkedin
  • twitter
Kategorien

,