Geldwäscherecht

White Paper Künstliche Intelligenz im Zahlungsverkehr
Künstliche Intelligenz ist ein wichtiges Thema für den "Maschinenraum" des Zahlungsverkehrs. Für Zahlungsverkehr, der über Instant Payment (SCTInst) abgewickelt werden soll, müssen AML- und Sanktionsprüfungen ebenfalls in Echtzeit stattfinden. Aber auch bei Kreditvergabe und Kreditprüfungen müssen Echtzeitprozesse im Hintergrund ablaufen....

BaFin Rundschreiben zu virtuellen Währungen
Ein neues BaFin-Rundschreiben weist Institute auf die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten im Umgang mit virtuellen Währungen hin. Das Rundschreiben enthält auch einen Anhaltspunkt dafür, dass die BaFin den Handel mit Kryptowährungen auch nach dem Bitcoin-Urteil unter Erlaubnisvorbehalt stellt.

EU Kommission - Geldwäscheaufsicht zukünftig zentral durch die EBA?
Die EU-Kommission will stärker gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und hierzu einen europaeinheitlichen Kurs einschlagen. Die Aufsicht über die Mitgliedstaaten und auch die Finanzinstitute soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernehmen.

EBA FinTech Roadmap veröffentlicht – Ausblick auf künftige FinTech-Regulierung
FinTechs spielen bereits seit mehreren Jahren eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung neuer Produkte auf dem Bank-, Finanz- und Versicherungsmarkt. Gegenwärtig veröffentlichen Europäische Organe und Behörden vermehrt Papiere, deren Fokus sich auf die konkrete Regulierung von FinTechs richtet. Nachdem bereits die Kommission kürzlich mit dem...

Videoidentifizierung wieder nach altem Stand nutzbar
Gestern hat die BaFin ihr Rundschreiben 4/2016 vom 10. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt (BaFin Schreiben 11.07.2016).

Anerkennung der Online-Identifizierung - Großer Fortschritt für den Zahlungsverkehr
Anfang Februar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen das erste Online-Identifizierungsverfahren genehmigt (Osborne Clarke hat WebID Solutions GmbH, Berlin, dabei beraten). Dieses neue Verfahren ist eine große Bereicherung für den eCommerce-Markt in Deutschland, weil es die Identifizierung nach dem Geldwäscherecht ohne Medienbruch erlaubt.