PSD3

Betaal Garant-Entscheidung des EuGH vom 16.7.2026
Erste Entscheidung des EuGH zur Definition von Zahlungsdiensten nach der PSD2
De facto Anerkennung von nicht-regulierten Zahlungsdiensten als Nebendienstleistung zu anderen Dienstleistungen
Spannend: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für andere Zahlungsdienste als Nebendienstleistung? Wird die Entscheidung vor PSD3 / PSR Bestand haben?

Folgen von PSD3 & PSR für Acquirer und Händler
Anlässlich der Cologne Meetings am 18.6.2026 der Vereinigung European Payment Service Providers for Merchants e.V. (EPSM) haben wir einmal die bevorstehenden Änderungen durch PSD3 & PSR für Acquirer und Händler zusammengestellt.

EHI Payment Kongress 2026: Alle Jahre wieder beim Klassentreffen der Payment-Branche in Bonn
Am 5./6. Mai 2026 fand das große Klassentreffen der Payment-Branche beim EHI Retail Institute Payment Kongress im alten Bundestag in Bonn statt. Herr Dr. Terlau hat am 6. Mai 2026 dort berichtet, was die gerade aus dem Maschinenraum der EU-Gesetzgebung zur Vollendung emporsteigende zukünftige Zahlungsregulierung (#PSD3) für den Handel bringen...

PSD3 steht vor der Tür - Die Bereichsausnahmen nach PSR und PSD3
Was Handel und Zahlungsdienstleister jetzt wissen müssen: Die Verabschiedung der finalen Texte der neuen Payment Services Regulation (PSR) und der neuen Payment Services Directive (PSD3) steht unmittelbar bevor. Nach den aktuellen Entwürfen vom April 2026 wird erwartet, dass beide Rechtsakte in Kürze vom Europäischen Parlament und vom...

MiCAR versus PSD2 und 2EMD (und PSD3 und PSR)
Bereits bei Veröffentlichung der Kommissionsentwürfe zur Reform der PSD2, also PSR und PSD3, am 28. Juni 2023 fragte man sich, weshalb dort das Thema Crypto Assets (Kryptowerte) im Grunde nicht auftaucht. Denn die Verordnung über Märkte für Krypto-Werte (MiCAR) hatte das Zusammenspiel von PSD2 und auch der 2. E-Geld-Richtlinie (2EMD) im...

Die Neuordnung der „Einlagensicherung“ der Zahlungs- und E-Geld-Institute
Die auf den letzten Metern der 20. Wahlperiode verabschiedete Novelle des § 17 Abs. 1 ZAG stellt einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines Level Playing Field zugunsten in Deutschland tätiger Zahlungs- und E-Geld-Institute im Vergleich zu Zahlungsdienstleistern mit Erlaubnis als Kreditinstitut dar.