EuGH legt Payment-Vorschrift aus
veröffentlicht am 29.03.2018
Gerichtsurteile zur Auslegung von Vorschriften des ZAG, bzw. der PSD2 sind eher selten. Daher ist gerade eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besonders interessant. Der EuGH hat sich zur Frage geäußert, ob das Aufstellen und mit Bargeld befüllen eines Automaten mit Geldabhebefunktion einen Zahlungsdienst (hier: Auszahlungsdienst gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZAG) erfüllt.
Der EuGH hat das im vorliegenden Verfahren verneint, da der Betroffene die Automaten nur anmietete, aufstellte und mit Bargeld befüllte. Die Barabhebung vom Zahlungskonto des Spielers ermöglichte dagegen ein dahinterstehender externer Dienstleister.