Nachholbedarf bei den europäischen Aufsichtsbehörden - EBA veröffentlicht Report über die Zulassungsverfahren im Rahmen der PSD2 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

Nachholbedarf bei den europäischen Aufsichtsbehörden - EBA veröffentlicht Report über die Zulassungsverfahren im Rahmen der PSD2

Am 11. Januar 2023 wurde ein Bericht über die Erkenntnisse des „Peer Review“ betreffend die Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten im Rahmen der PSD2 (Zahlungsdiensterichtline) und der entsprechenden Leitlinien der EBA durch die EBA veröffentlicht.

Die „Peer Review“ dienen der vergleichenden Bewertung der Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeit sowie der Umsetzung durch die zuständigen europäischen Behörden. Damit soll die Kohärenz der Aufsichtsergebnisse gestärkt und mit der Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen insbesondere der Gefahr des „forum shoppings“ entgegengewirkt werden.

Diese Prüfung beruht auf dem geänderten Art. 30 der EBA-Gründungsverordnung und hat im Einklang mit dem zweijährigen EBA-Arbeitsplan zu erfolgen. Insbesondere veröffentlicht die EBA auch Folgemaßnahmen in Form von Leitlinien oder Empfehlungen für die Praxis der Aufsichtsbehörden und auch für die europäische Kommission.

Inhalt des „Peer Review“ zu den Zulassungsverfahren

Einer Bewertung unterzogen wird der Zulassungsprozess, die Umsetzung der EBA-Leitlinien sowie die Praktiken der Aufsichtsbehörden bei der inhaltlichen Prüfung von Anträgen.

Angemessene Dauer von Zulassungsverfahren ist sicherzustellen

Die EBA rügt die unterschiedliche Dauer der Zulassungsverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Diese seien auch auf nationale Fristen zurückzuführen, hauptsächlich aber auf die Qualität der Anträge und die rechtzeitige Behebung der festgestellten Probleme durch die Antragsteller. Diesbezüglich empfiehlt die EBA, bewährte Praktiken anderer Aufsichtsbehörden bei der Verbesserung des Verfahrens zu Rate zu ziehen, wie etwa die Veröffentlichung von Merkblättern.

Bei Umsetzung der EBA-Leitlinien besteht teilweise Nachholbedarf

Die Umsetzung der EBA-Leitlinien sei in weiten Teilen zufriedenstellend, um die aufsichtlichen Ziele zu erreichen und so Transparenz und Kohärenz der im Genehmigungsverfahren geforderten Informationen zu steigern.

Dagegen mangele es teilweise – auch etwa bei der deutschen Aufsichtsbehörde (BaFin) – an der geforderten Bestätigung der Vollständigkeit (Leitlinie 1.3 des Abschnitts 4.4). Hier werden die Aufsichtsbehörden zur Nachbesserung ihres Verfahrens aufgefordert.

Abweichende Praktiken bei der Prüfung und Bewertung der Informationen

Abweichungen bestünden zwischen den Praktiken der nationalen Aufsichtsbehörden bei Prüfung und Bewertung der Informationen im Zulassungsverfahren. In diesem Rahmen wurden unterschiedliche Praktiken in Bezug auf die Bewertung der Geschäftspläne, die Governance-Regelungen der Antragsteller und die internen Kontrollmechanismen festgestellt. Die „Peer Review“ zeigte auch Unterschiede bei der Einhaltung der PSD2-Anforderungen an die "lokale Substanz" auf. Das sei vor allem deshalb problematisch, da unterschiedliche Anforderungen in der Gefahr des „forum shoppings“ münden könnten.

Entgegenwirken könnte nach Ansicht der EBA eine Anwendung bewährter Aufsichtspraktiken. Solche könnten in der Sicherstellung einer effektiven Kontrolle des Antragsteller dadurch liegen, dass verantwortliche Personen ihren Sitz in dem jeweiligen Land haben oder auch in einer genaueren Untersuchung der Geschäftspläne.

Empfehlungen der EBA, um eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen zu schaffen

Aufgrund des „Peer Review“ stellt die EBA mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen abschließende Empfehlungen auf.

Neben den bereits angeführten Verweisen auf die bewährten Aufsichtspraktiken sowie dem Anstoß, die Zulassungsverfahren und –ressourcen kritisch zu prüfen, spricht die EBA für Aufsichtsbehörden die Empfehlung aus, sicherzustellen, dass die Antragsteller über ein "Three Lines of Defense"-Modell verfügen. Dieses Modell soll die Funktionen Risikomanagement, Compliance und Innenrevision umfassen. Daneben formuliert die EBA auch Empfehlungen an die Europäische Kommission. Diese sollte im Rahmen der Überarbeitung der PSD2 insbesondere Klarheit bzgl. der auf Zahlungs- und E-Geld-Institute anzuwenden Governance-Regelungen dschaffen.

Die EBA wird diese beschlossenen Folgemaßnahmen in zwei Jahren überprüfen.

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