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Allgemein

DORA in EU Rat und EU Parlament verabschiedet

Am 28. November 2022 nahm der Europäische Rat den Digital Operational Resilience Act (DORA) an. Das Europäische Parlament hat darüber schon am 10. November 2022 entschieden. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Mit einer Veröffentlichung ist in Kürze, voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres, zu rechnen.

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Aktuelle Probleme der Kundengeldsicherung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten | Fachbeitrag in der BKR

Das Thema Kundengeldsicherung ist sicherlich eines der wichtigsten Regulierungsfelder des ZAG. Zugleich hat es aber in den fast 13 Jahren des Bestehens des ZAG immer wieder zu (teilweise erheblichen) Schwierigkeiten in der täglichen Geschäftsabwicklung bei deutschen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten geführt. In einem Fachbeitrag für die Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht (BKR) beleuchte ich das Thema näher.

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EBA-Leitlinien zu begrenzten Netzen – Müssen bald alle Institute ihre unregulierten Zahlungsinstrumente zurückrufen?

Nach der Bereichsausnahme des begrenzten Netzes von Dienstleistern oder des sehr begrenzten Produktangebots (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. a und b ZAG) können nicht nur unregulierte Unternehmen Zahlungsinstrumente emittieren, auch regulierte Institute mit entsprechender Lizenz können solche ausgeben, ohne in diesem Fall als Zahlungsdienstleister bzw. E-Geld-Emittent zu gelten. Für das Zahlungsinstrument, welches unter der Bereichsausnahme ausgegeben wird, sind die Institute von den für sie ansonsten geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen befreit.

Die seit dem 01. Juni 2022 in Kraft getretenen Leitlinien der EBA über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02) fordern nun eine klare Kennzeichnung dieser von regulierten Instituten ausgegebenen nicht regulierten Zahlungsinstrumente, um Verbraucher über die Risiken zu informieren. Was nun mit bereits ausgegebenen Zahlungsinstrumenten passieren soll, insbesondere ob die BaFin eine Rückforderung und Vernichtung anordnen kann, bleibt jedoch unklar.

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