Neue Inhaberkontrollverordnung
veröffentlicht am 02.01.2023
Am 28. Dezember 2022 ist die neue Fassung der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) in Kraft getreten. Wir geben einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
veröffentlicht am 02.01.2023
Am 28. Dezember 2022 ist die neue Fassung der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) in Kraft getreten. Wir geben einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
veröffentlicht am 08.12.2022
Am 28. November 2022 nahm der Europäische Rat den Digital Operational Resilience Act (DORA) an. Das Europäische Parlament hat darüber schon am 10. November 2022 entschieden. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Mit einer Veröffentlichung ist in Kürze, voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres, zu rechnen.
veröffentlicht am 04.12.2022
Das Thema Kundengeldsicherung ist sicherlich eines der wichtigsten Regulierungsfelder des ZAG. Zugleich hat es aber in den fast 13 Jahren des Bestehens des ZAG immer wieder zu (teilweise erheblichen) Schwierigkeiten in der täglichen Geschäftsabwicklung bei deutschen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten geführt. In einem Fachbeitrag für die Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht (BKR) beleuchte ich das Thema näher.
veröffentlicht am 26.10.2022
Gestern (26.10.2022) hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung, mit der alle Zahlungsdienstleister, die Überweisungen anbieten, zum Empfang und zum Angebot von Instant Payments verpflichtet werden.
veröffentlicht am 09.09.2022
Nach der Bereichsausnahme des begrenzten Netzes von Dienstleistern oder des sehr begrenzten Produktangebots (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. a und b ZAG) können nicht nur unregulierte Unternehmen Zahlungsinstrumente emittieren, auch regulierte Institute mit entsprechender Lizenz können solche ausgeben, ohne in diesem Fall als Zahlungsdienstleister bzw. E-Geld-Emittent zu gelten. Für das Zahlungsinstrument, welches unter der Bereichsausnahme ausgegeben wird, sind die Institute von den für sie ansonsten geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen befreit.
Die seit dem 01. Juni 2022 in Kraft getretenen Leitlinien der EBA über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02) fordern nun eine klare Kennzeichnung dieser von regulierten Instituten ausgegebenen nicht regulierten Zahlungsinstrumente, um Verbraucher über die Risiken zu informieren. Was nun mit bereits ausgegebenen Zahlungsinstrumenten passieren soll, insbesondere ob die BaFin eine Rückforderung und Vernichtung anordnen kann, bleibt jedoch unklar.