Das Thema Kundengeldsicherung ist sicherlich eines der wichtigsten Regulierungsfelder des ZAG. Zugleich hat es aber in den fast 13 Jahren des Bestehens des ZAG immer wieder zu (teilweise erheblichen) Schwierigkeiten in der täglichen Geschäftsabwicklung bei deutschen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten geführt.
Ich habe mich aufgrund aktueller Erfahrungen mit mehreren Zahlungsinstituten und auch jüngst für meinen Vortrag bei der Schweizerischen Finanzaufsicht vertieft mit dem Thema befasst und bin zur Überzeugung gelangt, dass die §§ 17, 18 ZAG die Vorgaben des Art. 10 Abs. 1 PSD2 und des Art. 7 Abs. 1 S. 2 der Zweiten E-Geld-Richtlinie nicht korrekt umsetzen.
Diese Problemlage beleuchte ich näher in meinem Fachbeitrag für die Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht (BKR) und mache Vorschläge dazu, wie dies in Vorbereitung auf eine PSD3 behoben werden sollte. Eine Vorschau auf den Artikel finden Sie im Downloadbereich.