AG Hamburg-Altona: Blanko-Autorisierungen für eine unbestimmte Vielzahl von Zahlungsvorgängen
veröffentlicht am 05.09.2014
In dem Rechtsstreit nahm ein Kunde einer europäischen Bank, die an ihn eine Kreditkarte ausgegeben hatte, diese Bank auf Rückerstattung von Abbuchungen von der Kreditkarte in Anspruch. Bestandteil des den Zahlungen zugrunde liegenden Geschäfts war ein „Credit Card Authorisation Agreement“ mit einem Reparaturdienstleister, in welchem der Kunde einer Mehrzahl von Abbuchungen von seiner Kreditkarte zugestimmt hatte. Der Kunde widersprach gegenüber der Bank zwei seines Erachtens nicht autorisierten Zahlungen. Die Bank verweigerte die Rückbuchung der Beträge. Das AG Hamburg-Altona wies die Klage ab und verneinte einen Rückerstattungsanspruch des Kunden (AG Hambrug-Altona, Urt. vom 3.12.2013 – 316 C 416/12).