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EBA-Leitlinien zu begrenzten Netzen – Müssen bald alle Institute ihre unregulierten Zahlungsinstrumente zurückrufen?

Nach der Bereichsausnahme des begrenzten Netzes von Dienstleistern oder des sehr begrenzten Produktangebots (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. a und b ZAG) können nicht nur unregulierte Unternehmen Zahlungsinstrumente emittieren, auch regulierte Institute mit entsprechender Lizenz können solche ausgeben, ohne in diesem Fall als Zahlungsdienstleister bzw. E-Geld-Emittent zu gelten. Für das Zahlungsinstrument, welches unter der Bereichsausnahme ausgegeben wird, sind die Institute von den für sie ansonsten geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen befreit.

Die seit dem 01. Juni 2022 in Kraft getretenen Leitlinien der EBA über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02) fordern nun eine klare Kennzeichnung dieser von regulierten Instituten ausgegebenen nicht regulierten Zahlungsinstrumente, um Verbraucher über die Risiken zu informieren. Was nun mit bereits ausgegebenen Zahlungsinstrumenten passieren soll, insbesondere ob die BaFin eine Rückforderung und Vernichtung anordnen kann, bleibt jedoch unklar.

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Glücksspielrechtliche Kontrollpflichten für Zahlungsdienstleister bei illegalem Online-Glücksspiel

Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel werden fast immer über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Tätigkeit dieser Zahlungsdienstleister steht im Konfliktfeld des sogenannten Mitwirkungsverbots des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021, das die Beteiligung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel generell untersagt. Daher wird insbesondere in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung, aber auch im Schrifttum kontrovers diskutiert, ob sich aus dem Mitwirkungsverbot Warn- und Prüfpflichten für Zahlungsdienstleister ableiten. Nicht nur für die Compliance-Abteilungen ergeben sich daraus erhebliche praxisrelevante Fragen, die es zu betrachten gilt.

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EU Retail Payment Strategy

Die EU Kommission bescherte uns Ende September 2020 ein ganzes Paket von Dokumenten, das Digital Finance Package. Ein Teil bestand in Überlegungen der Kommission, wie sie sich die Fortentwicklung des Zahlungsmarktes vorstellt und wie sie dies mit regulatorischen Maßnahmen fördern will.

Dazu habe ich bereits erstmals am 8. Oktober beim Arbeitskreis digitaler Zahlungsverkehr des BITKOM referiert und nun erneut am 5. November 2020 beim EHI Payment Congress. Die Slides der Präsentation hängen an.

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Kreditkartenzahlungen im Internet bis auf Weiteres vom SCA-Erfordernis ausgenommen

Die BaFin hat heute (21. August 2019) eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach eine starke Kundenauthentifizierung (strong customer authentication – SCA) bei Kreditkartenzahlungen im Internet auch ab dem 14. September 2019 vorererst nicht erforderlich ist, um den Zahlungsverkehr im Onlinegeschäft nicht zu beeinträchtigen.

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