BaFin Rundschreiben zu virtuellen Währungen
veröffentlicht am 22.10.2018
Ein neues BaFin-Rundschreiben weist Institute auf die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten im Umgang mit virtuellen Währungen hin. Das Rundschreiben enthält auch einen Anhaltspunkt dafür, dass die BaFin den Handel mit Kryptowährungen auch nach dem Bitcoin-Urteil unter Erlaubnisvorbehalt stellt.