Die bestehende Unsicherheit über Fragen der Haftung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen stellt ein erhebliches Hindernis für deren Anwendung dar. Nach der aktuellen Rechtslage liegt eine Haftung im Falle menschlichen Versagens vor, wohingegen programmtechnisches Versagen in der Regel nicht zu einer Haftung führt. Die Entwürfe zur KI-Haftungsrichtlinie und zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie sollen Beweisschwierigkeiten von Geschädigten reduzieren und Lücken im Bereich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen schließen. Dies wird sich auf die Vertragsgestaltung bei der Beschaffung von KI-Systemen auswirken. Bei dieser Vertragsgestaltung spielt zudem die Klassifizierung von KI-Systemen nach dem risikobasierten Ansatz der KI-VO eine entscheidende Rolle. In diesem Kontext wurden kürzlich Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von KI-Systemen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Legal Update: KI-Systeme - Haftung im Wandel | GÖRG (goerg.de).
KI-Systeme - Haftung im Wandel
veröffentlicht am 25.01.2024