PSD2 RTS zur starken Kundenauthentifizierung und zur sicheren Kommunikation veröffentlicht | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

PSD2 RTS zur starken Kundenauthentifizierung und zur sicheren Kommunikation veröffentlicht

Link zur Veröffentlichung der EU

Was bedeutet das für die Praxis?

Was heißt es, dass die RTS in Kraft getreten sind?

Heute, am 14. März 2018, sind die RTS endlich in Kraft getreten. Die gute Nachricht: Die finale Fassung der RTS steht jetzt – bis zu nächsten Überprüfung durch die EBA – fest. Damit die Zahlungsindustrie sich darauf vorbereiten kann, hat die PSD2 eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen. Erst am 14. September 2019 werden die RTS also anwendbar, dann werden sie wirklich “scharf geschaltet”.

Gilt denn nicht die Umsetzung der PSD2 schon seit dem 13. Januar 2018?

Das ist überwiegend richtig. Neben den RTS gelten aber einige weitere Regelungen erst ab dem 14. September 2019; dazu gehören:

  • Starke Kundenauthentifizierung nach PSD2
  • Spezielle Verhaltenspflichten für Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und kontoführende Zahlungsdienstleister

Damit ist doch jetzt alles klar, oder?

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