Die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und ICOs ist für viele der Beteiligten noch immer eine große Unbekannte, und die dynamische Entwicklung in diesem Bereich stellt nicht zuletzt für die Aufsichtsbehörden eine große Herausforderung dar.
Der ICO-Markt hat im Jahr 2017 weltweit ein Volumen von mehr als drei Milliarden Euro erreicht und ICOs haben sich zu einer günstigen und attraktiven Finanzierungsmöglichkeit für Start-Ups entwickelt. In der Vergangenheit hat die BaFin lediglich zu der rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen nach dem KWG und dem ZAG Stellung genommen sowie vor ICOs gewarnt. Seit 20. Februar 2018 gibt es mehr Klarheit.
Zum Beitrag im IT-Finanzmagazin
von Patrick Smith, Rechtsanwalt Osborne Clarke