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EuGH, Urteil vom 21.03.2019 (C-245/18): Zur Haftungsbeschränkung bei der Ausführung eines Zahlungsauftrages

Der EuGH beantwortet in seinem Urteil vom 21.03.2019 (C-245/18) die Frage, auf wen die Haftungsbeschränkung in Art. 74 Abs. 2 der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG bei der Ausführung eines Zahlungsauftrages anwendbar ist. Bezieht sich diese auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers, des Empfängers oder beider? Darüber hinaus legt der EuGH seine...

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