§ 22g UStG | Neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Januar 2024 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

§ 22g UStG | Neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Januar 2024

Im aktuellen Legal Update Steuerrecht geben unsere Kollegen, Dr. Adalbert Rödding und Dr. Karl-Georg Küsters, einen Überblick über den mit JStG 2022 neu eingefügten § 22g UStG.

§ 22g UStG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und beinhaltet neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

Das Legal Update informiert über Anwendungsbereich, Ausnahmen, Umfang der zu erfassenden Informationen und Meldezeitzeiträume sowie Aufbewahrungspflichten. Betroffene Zahlungsdienstleister sollten das laufende Jahr 2023 noch nutzen, um sich mit den neuen Pflichten vertraut zu machen und um entsprechende Mechanismen in ihren Arbeitsabläufen zu etablieren.

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