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Veröffentlichung der fast finalen Rechtstexte zu PSD3 und PSR – das Gesetzespaket auf der Zielgeraden

Am 21. Oktober 2026 hat der Rat eine rechtlich und sprachlich überarbeitete Fassung der Zahlungsdiensteverordnung (PSR) und der dritten Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD3) veröffentlicht. Damit liegen nun die fast finalen Rechtstexte für das Gesetzgebungspaket vor. Am 29. Oktober 2026 hat der Rat seinen Standpunkt dann auch formell angenommen.

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© GÖRG

Am 21. Oktober 2026 hat der Rat eine rechtlich und sprachlich überarbeitete Fassung der Zahlungsdiensteverordnung (PSR) und der dritten Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD3) veröffentlicht. Damit liegen nun die fast finalen Rechtstexte für das Gesetzgebungspaket vor. Am 29. Oktober 2026 hat der Rat seinen Standpunkt dann auch formell angenommen.

Zuvor war es nach der Veröffentlichung des im Trilog erzielten Kompromisstextes im Frühjahr und der nachfolgenden Billigung durch den ECON-Ausschuss erstmal still um die PSR und die PSD3 geworden. Nun befindet sich das Gesetzgebungspaket auf der legislativen Zielgerade.

Wie es nun weiter geht:

  • 14. Dezember 2026: Geplante 2. Lesung und finale Annahme von PSR/PSD3 durch das Europäische Parlament.
  • Januar 2027: Voraussichtliche Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (unter Berücksichtigung der Feiertagspause).
  • Ende Januar 2027 – Februar 2027: Inkrafttreten der Rechtsakte am 20. Tag nach der Veröffentlichung.
  • Ab Ende November 2027 – Ende November 2028 (9 – 21 Monate): Gestaffelte Vorlage der finalen Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) und Erlass von Leitlinien durch die EBA.
  • Ende November 2028 (21 Monate nach Inkrafttreten): Unmittelbarer Geltungsbeginn der PSR und Fristende für die Umsetzung der PSD3 in nationales Recht.
  • Ende Mai 2029 (27 Monate nach Inkrafttreten): Ende der Übergangsfrist und der behördlichen Prüfung aller PSD2-Bestandsinstitute (Zahlungs- und E-Geld-Institute) auf Konformität mit den neuen Anforderungen.
1. Übersicht Level-2/3-Rechtsakte nach PSR

Nr.

Ausführung von

Art

Inhalt

Frist

1

Art. 2 Abs. 8

Leitlinien

Ausnahme für Zahlungstransaktionen durch Handelsvertreter

1 Jahr

2

Art. 2 Abs. 9

RTS

Bedingungen für Limited Network Exclusion (Ausnahmen für spezifische Zahlungsinstrumente)

1 Jahr

3

Art. 33 Abs. 7

RTS

Format von Mitteilung und Entscheidung bei Verweigerung eines Zahlungskontos

1 Jahr

4

Art. 39 Abs. 5

RTS

Verfügbarkeit und Leistung von Schnittstellen (vierteljährliche Statistiken, Wiederherstellungszeiten)

9 Monate

5

Art. 40 Abs. 2

RTS

Kriterien für Befreiung von Schnittstellenpflicht (Größe, Umsatz, Zahlungsvolumen)

1 Jahr

6

Art. 49 Abs. 9

RTS

Datenbereitstellung an zuständige Behörden (Methodik, Periodizität)

18 Monate

7

Art. 86 Abs. 4

RTS

Statistische Daten über Betrug (Anzahl/Wert erstatteter Transaktionen, Verweigerungsgründe)

1 Jahr

8

Art. 86 Abs. 5

ITS

Standardformulare und Vorlagen für Betrugsdatenübermittlung an EBA

1 Jahr

9

Art. 91 Abs. 10

Leitlinien

Bewertung der Unabhängigkeit von Inherence-Elementen bei SCA

18 Monate

10

Art. 97 Abs. 1

RTS

Authentifizierung, Kommunikation, Transaktionsüberwachung (SCA-Anforderungen, Ausnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Outsourcing, Kommunikationsstandards)

1 Jahr

11

Art. 100 Abs. 3

Leitlinien

Beschwerdeverfahren (Einreichungskanäle, Informationsanforderungen, Offenlegung)

21 Monate

12

Art. 32 Abs. 4

Delegierter Rechtsakt

Informationspflichten der Kartenzahlverfahren gegenüber Acquirern

15 Monate

13

Art. 63 Abs. 6

Delegierter Rechtsakt

Anpassung des Haftungsbetrags des Zahlers

ohne Frist

14

Art. 71 Abs. 4

Delegierter Rechtsakt

Regeln für Zahlungen mit E-Geld-Token

ohne Frist

15

Art. 114 Abs. 8

Delegierter Rechtsakt

Kriterien für Interventionsbefugnisse der EBA

ohne Frist

2. Übersicht Level-2/3-Rechtsakte nach PSD3

Nr.

Ausführung von

Art

Inhalt

Frist

1

Art. 3 Abs. 6

RTS

Zulassung, Erlaubnisverfahren

1 Jahr

2

Art. 7 Abs. 6

RTS

Kriterien für Geschäftsmodelle mit wenigen Transaktionen von hohem Einzelwert

1 Jahr

3

Art. 9 Abs. 8

RTS

Safeguarding (Risikomanagement, Trennung, Bezeichnung, Abgleich, Berechnung)

1 Jahr

4

Art. 13 Abs. 1

Leitlinien

Unternehmensführung und interne Kontrollmechanismen der Zahlungsinstitute

1 Jahr

5

Art. 18 Abs. 5

RTS

Betrieb des zentralen EBA-Registers und Zugang

18 Monate

6

Art. 18 Abs. 6

ITS

Inhalt, Struktur, Datenstandards und Formate der Meldungen

18 Monate

7

Art. 29 Abs. 5

RTS

Zusammenarbeit von Herkunfts- und Aufnahmestaat

18 Monate

8

Art. 39, 40

Delegierter Rechtsakt

Inflationsanpassung der Beträge in Art. 5, Art. 33 Abs. 1 und Art. 37

Ohne Frist


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