Veröffentlichung der fast finalen Rechtstexte zu PSD3 und PSR – das Gesetzespaket auf der Zielgeraden
Am 21. Oktober 2026 hat der Rat eine rechtlich und sprachlich überarbeitete Fassung der Zahlungsdiensteverordnung (PSR) und der dritten Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD3) veröffentlicht. Damit liegen nun die fast finalen Rechtstexte für das Gesetzgebungspaket vor. Am 29. Oktober 2026 hat der Rat seinen Standpunkt dann auch formell angenommen.

Am 21. Oktober 2026 hat der Rat eine rechtlich und sprachlich überarbeitete Fassung der Zahlungsdiensteverordnung (PSR) und der dritten Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD3) veröffentlicht. Damit liegen nun die fast finalen Rechtstexte für das Gesetzgebungspaket vor. Am 29. Oktober 2026 hat der Rat seinen Standpunkt dann auch formell angenommen.
Zuvor war es nach der Veröffentlichung des im Trilog erzielten Kompromisstextes im Frühjahr und der nachfolgenden Billigung durch den ECON-Ausschuss erstmal still um die PSR und die PSD3 geworden. Nun befindet sich das Gesetzgebungspaket auf der legislativen Zielgerade.
Wie es nun weiter geht:
- 14. Dezember 2026: Geplante 2. Lesung und finale Annahme von PSR/PSD3 durch das Europäische Parlament.
- Januar 2027: Voraussichtliche Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (unter Berücksichtigung der Feiertagspause).
- Ende Januar 2027 – Februar 2027: Inkrafttreten der Rechtsakte am 20. Tag nach der Veröffentlichung.
- Ab Ende November 2027 – Ende November 2028 (9 – 21 Monate): Gestaffelte Vorlage der finalen Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) und Erlass von Leitlinien durch die EBA.
- Ende November 2028 (21 Monate nach Inkrafttreten): Unmittelbarer Geltungsbeginn der PSR und Fristende für die Umsetzung der PSD3 in nationales Recht.
- Ende Mai 2029 (27 Monate nach Inkrafttreten): Ende der Übergangsfrist und der behördlichen Prüfung aller PSD2-Bestandsinstitute (Zahlungs- und E-Geld-Institute) auf Konformität mit den neuen Anforderungen.
1. Übersicht Level-2/3-Rechtsakte nach PSR
Nr. | Ausführung von | Art | Inhalt | Frist |
1 | Art. 2 Abs. 8 | Leitlinien | Ausnahme für Zahlungstransaktionen durch Handelsvertreter | 1 Jahr |
2 | Art. 2 Abs. 9 | RTS | Bedingungen für Limited Network Exclusion (Ausnahmen für spezifische Zahlungsinstrumente) | 1 Jahr |
3 | Art. 33 Abs. 7 | RTS | Format von Mitteilung und Entscheidung bei Verweigerung eines Zahlungskontos | 1 Jahr |
4 | Art. 39 Abs. 5 | RTS | Verfügbarkeit und Leistung von Schnittstellen (vierteljährliche Statistiken, Wiederherstellungszeiten) | 9 Monate |
5 | Art. 40 Abs. 2 | RTS | Kriterien für Befreiung von Schnittstellenpflicht (Größe, Umsatz, Zahlungsvolumen) | 1 Jahr |
6 | Art. 49 Abs. 9 | RTS | Datenbereitstellung an zuständige Behörden (Methodik, Periodizität) | 18 Monate |
7 | Art. 86 Abs. 4 | RTS | Statistische Daten über Betrug (Anzahl/Wert erstatteter Transaktionen, Verweigerungsgründe) | 1 Jahr |
8 | Art. 86 Abs. 5 | ITS | Standardformulare und Vorlagen für Betrugsdatenübermittlung an EBA | 1 Jahr |
9 | Art. 91 Abs. 10 | Leitlinien | Bewertung der Unabhängigkeit von Inherence-Elementen bei SCA | 18 Monate |
10 | Art. 97 Abs. 1 | RTS | Authentifizierung, Kommunikation, Transaktionsüberwachung (SCA-Anforderungen, Ausnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Outsourcing, Kommunikationsstandards) | 1 Jahr |
11 | Art. 100 Abs. 3 | Leitlinien | Beschwerdeverfahren (Einreichungskanäle, Informationsanforderungen, Offenlegung) | 21 Monate |
12 | Art. 32 Abs. 4 | Delegierter Rechtsakt | Informationspflichten der Kartenzahlverfahren gegenüber Acquirern | 15 Monate |
13 | Art. 63 Abs. 6 | Delegierter Rechtsakt | Anpassung des Haftungsbetrags des Zahlers | ohne Frist |
14 | Art. 71 Abs. 4 | Delegierter Rechtsakt | Regeln für Zahlungen mit E-Geld-Token | ohne Frist |
15 | Art. 114 Abs. 8 | Delegierter Rechtsakt | Kriterien für Interventionsbefugnisse der EBA | ohne Frist |
2. Übersicht Level-2/3-Rechtsakte nach PSD3
Nr. | Ausführung von | Art | Inhalt | Frist |
1 | Art. 3 Abs. 6 | RTS | Zulassung, Erlaubnisverfahren | 1 Jahr |
2 | Art. 7 Abs. 6 | RTS | Kriterien für Geschäftsmodelle mit wenigen Transaktionen von hohem Einzelwert | 1 Jahr |
3 | Art. 9 Abs. 8 | RTS | Safeguarding (Risikomanagement, Trennung, Bezeichnung, Abgleich, Berechnung) | 1 Jahr |
4 | Art. 13 Abs. 1 | Leitlinien | Unternehmensführung und interne Kontrollmechanismen der Zahlungsinstitute | 1 Jahr |
5 | Art. 18 Abs. 5 | RTS | Betrieb des zentralen EBA-Registers und Zugang | 18 Monate |
6 | Art. 18 Abs. 6 | ITS | Inhalt, Struktur, Datenstandards und Formate der Meldungen | 18 Monate |
7 | Art. 29 Abs. 5 | RTS | Zusammenarbeit von Herkunfts- und Aufnahmestaat | 18 Monate |
8 | Art. 39, 40 | Delegierter Rechtsakt | Inflationsanpassung der Beträge in Art. 5, Art. 33 Abs. 1 und Art. 37 | Ohne Frist |
