Payment Services Law Blog | GÖRG Blog

Instant Payment-Verordnung – Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden

Das EU-Parlament hat am 7. Februar 2024 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro (COM(2022)0546 – C9-0362/2022 – 2022/0341(COD)) („Instant Payment-Verordnung“) verabschiedet. Zum Entwurf der Verordnung haben wir bereits in unserem Blog-Beitrag vom 26.10.2022 (Instant Payments werden verpflichtend - Welche Angebote kann die Zahlungsindustrie daraus entwickeln? | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)) berichtet.

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KI-Systeme - Haftung im Wandel

Die bestehende Unsicherheit über Fragen der Haftung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen stellt ein erhebliches Hindernis für deren Anwendung dar. Nach der aktuellen Rechtslage liegt eine Haftung im Falle menschlichen Versagens vor, wohingegen programmtechnisches Versagen in der Regel nicht zu einer Haftung führt. Die Entwürfe zur KI-Haftungsrichtlinie und zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie sollen Beweisschwierigkeiten von Geschädigten reduzieren und Lücken im Bereich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen schließen. Dies wird sich auf die Vertragsgestaltung bei der Beschaffung von KI-Systemen auswirken. Bei dieser Vertragsgestaltung spielt zudem die Klassifizierung von KI-Systemen nach dem risikobasierten Ansatz der KI-VO eine entscheidende Rolle. In diesem Kontext wurden kürzlich Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von KI-Systemen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Legal Update: KI-Systeme - Haftung im Wandel | GÖRG (goerg.de)

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Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten – Regelungen für Zahlungsinstitute

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, „ZuFinG“) (BGBl. 2023 I Nr. 354) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Neben dem wichtigen Bereich der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern, den wir in entsprechenden Legal Updates über unseren Blog payment-law.eu veröffentlicht haben, und der Einführung von elektronischen Aktien in das AktG beinhaltet das ZuFinG auch durchaus beachtenswerte Änderungen des ZAG und des ZKG.

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LG Nürnberg-Fürth bestätigt pushTan-Verfahren

In seinem Urteil vom 25.05.2023 (Az. 6 O 5996/22) stellt sich das LG Nürnberg-Fürth sowohl gegen die Entscheidung des LG Heidelberg vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23; dazu schon PushTan-Verfahren zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)), als auch gegen die Aussage von Maihold im Bankrechts-Handbuch (Maihold, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage 2022, Rdnr. 386 zu § 33) und billigt in seiner Entscheidung ausdrücklich das pushTan-Verfahren.

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PushTan-Verfahren weiterhin zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23

Das LG Heilbronn hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23) entschieden, dass das pushTAN-Verfahren ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweist, sodass nach der Auffassung des Gerichts kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlung im Sinne von § 675w BGB besteht. Aufgrund von Widersprüchen im Leitsatz und den Entscheidungsgründen bleibt unklar, ob das Gericht auch von einer Unzulässigkeit des pushTan-Verfahrens im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung ausgeht.

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Entwurf der ZAG-MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten)

Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ZAG – der Kernvorschrift für Compliance im ZAG – muss ein Zahlungs- oder E-Geld-Institut „über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen“. Während das „Ob“ einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als Grundprinzip eines jeden Compliance-Systems eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellt, eröffnet das „Wie“, also die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall, ein weites Feld von Interpretationsspielräumen. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen hat die BaFin nun – 14 Jahre nach Inkrafttreten des ZAG – einen Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (“ZAG-MaRisk”) zur Konsultation vorgelegt.

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Stable Coins von Circle oder PayPal – erlaubt nach der neuen Kryptoregulierung MiCAR?

Am 27. September habe ich mir in einem Vortrag bei dem Kongress „Next Generation Payment“ des bankingclub die Frage gestellt, ob die neuen Stable Coins von Circle und PayPal (USDC, EURC, PYUSD) wohl die Anforderungen der im Mai von der EU verabschiedeten neuen Krypto-Regulierung MiCAR erfüllen. Hierzu habe ich zunächst einmal die wirtschaftlichen Hintergründe und die Use Cases dieser Krypto-Währungen beleuchtet. Sodann geht es ein wenig in die Tiefen der Regulatorik. Hier finden Sie noch einmal die Präsentationsunterlagen dazu.

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Nach PSD2 kommt PSR und PSD3 (Folge 4) – Über SCA-Auslagerungen an Apple, Google und Samsung, Authentifizierung bei MOTO, Lastschrift und SCA u.v.m.

Die EU-Kommission hat am 28.6.2023 die Entwürfe für die zukünftige Zahlungsregulierung vorgelegt. In mehreren Folgen wurden hier bei payment-law.eu die Auswirkungen betrachtet. In Folge 1 ging es um den Anwendungsbereich der zukünftigen PSD3 und PSDR. In Folge 2 um die Neuregelungen des Zugangs zu Zahlungskonten (XS2A) und in Folge 3 um Gebühren und Kosten für Zahlungsdienste.

Heute (Folge 4) wollen wir die Vorschläge der Kommission zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) noch einmal näher beleuchten. Hier geht es um Details. Die Vorschläge der Kommission sind davon gekennzeichnet, bestehende und neu entstandene Lücken bei der Betrugsbekämpfung im Rahmen von Zahlungsdiensten zu schließen und ansonsten die Regulierung weiter zu verfeinern.

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Nach PSD2 kommt PSR und PSD3 (Folge 3) – Über Gebühren bei Zahlungsdiensten und nicht-geregelte Gebühren; Surcharging-Verbot bei PayPal-Transaktionen?

Die Kommission hat am 28.6.2023 die Entwürfe für die zukünftige Zahlungsregulierung vorgelegt. In mehreren Folgen wurden hier bei payment-law.eu die Auswirkungen betrachtet. In Folge 1 ging es um den Anwendungsbereich der zukünftigen PSD3 und PSDR. In Folge 2 um die Neuregelungen des Zugangs zu Zahlungskonten (XS2A).

In dem heutigen Beitrag sollen die Änderungsvorschläge bei der Regulierung von Gebühren von Zahlungsdienstleistern und Händlern erörtert werden. Alles in allem lässt sich feststellen, dass die Kommission keine wesentlichen Neuregelungen vorschlägt, es werden hier nur Nuancen verschoben.

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