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	<title>Payment Services Law Blog | GÖRG Blog RSS Feed</title>
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	<pubDate>Sat, 04 Apr 2026 08:25:09 +0200</pubDate>
	<copyright>© 2026 GÖRG</copyright>
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		<title>Zwischen strengerer Aufsicht, gezielter Entlastung und langfristiger Resilienz – Die wesentlichen Neuerungen und Handlungsbedarfe für Institute durch das neue BRUBEG</title>
		<description><![CDATA[Das am 29.01.2026 durch den Bundestag beschlossene Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz („BRUBEG“) bringt sowohl umfassende neue Pflichten als auch regulatorische Entlastungen für den Finanzsektor mit sich. Während Themen wie ESG-Risiken und die Überwachung von Schlüsselfunktionen erstmals umfassend und auch hierarchisch gesetzlich verankert werden, profitieren kleinere Institute von gezielten Entlastungen. Wir geben einen Überblick über die zentralen Säulen dieser Reform und zeigen auf, welche Weichenstellungen für Institute nun entscheidend sind.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/zwischen-strengerer-aufsicht-gezielter-entlastung-und-langfristiger-resilienz-die-wesentlichen-neuerungen-und-handlungsbedarfe/</link>

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		<title>„Alles ist KI?!“ – KI unter DORA bei Finanzdienstleistungen</title>
		<description><![CDATA[Spätestens, wenn interne Prozesse und Kundenschnittstellen parallel mit Assistenzsystemen, Scoring-Logiken oder GenAI-Bausteinen aufgerüstet werden, wird aus „Innovation“ sehr schnell ein Governance- und Betriebsprojekt.

Regulatorisch kippt so ein Setup selten wegen der „Idee KI“, sondern wegen der konkreten Einbindung. Sobald interne Systeme über APIs an ein externes Modell angebunden werden, rückt die Drittparteiensteuerung in den Fokus (insbesondere Vertrags- und Exit-Regeln, Sub-Outsourcing-Transparenz, Incident-Mitwirkung, Verantwortlichkeiten, Human-Oversight und das Change-/Test-Regime) und die Frage, welche Daten das System tatsächlich sieht und verarbeitet.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/alles-ist-ki-ki-unter-dora-bei-finanzdienstleistungen/</link>

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		<title>Aufsichtsrecht der Kryptowerte-Dienstleister</title>
		<description><![CDATA[Ende Januar 2026 fanden verschiedene Workshops des Forschungsprojektes „TOKENISIERUNG - Praxiswissen für KMU und Startups (KrypToFi)" der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Marburg statt. Wir (Matthias Terlau und Tobias Riethmüller, jeweils verlinkt) haben dabei einen Vortrag gehalten mit folgenden Inhalten:

(i) Allgemeines und besonderes Aufsichtsrecht für Kryptowerte

(ii) Kryptowerte-Dienstleistungen in der MiCAR

Die Präsentation (zum Download als PDF) ist hier zu finden.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/aufsichtsrecht-der-kryptowerte-dienstleister/</link>

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		<title>KI-Agenten steuern Bezahlprozesse</title>
		<description><![CDATA[KI-basierte Shopping-Agenten stehen kurz davor, den Handel strukturell zu verändern.
Erste Initiativen zeigen, dass digitale Agenten an Relevanz gewinnen. Wird der Handel
künftig zum FulfillmentPartner von KI-Plattformen?
 ]]></description>
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		<title>Agentic Payments</title>
		<description><![CDATA[Agentic Payments

When Agents pay ...

A few thoughts on this interesting topic in my presentation for the EPSM regulatory working group meeting on January 14, 2026]]></description>
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		<title>Agentic Payments</title>
		<description><![CDATA[Wenn Agenten zahlen ...

Einige Gedanken zu diesem interessanten Thema aus meiner Präsentation anlässlich der ProfitCard 2026...

(Präsentation kann heruntergeladen werden)]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/agentic-payments-1/</link>

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		<title>Jüngste Vereinfachungen der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) und der (KWG-)Anzeigenverordnung (AnzV)</title>
		<description><![CDATA[Bürokratieentlastung ist das neue Stichwort. In diesem Geiste hat die BaFin am 25.11.2025 die Neufassung der InhKontrollV und der (für KWG-Institute maßgeblichen) AnzV veröffentlicht.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/juengste-vereinfachungen-der-inhaberkontrollverordnung-inhkontrollv-und-der-kwg-anzeigenverordnung-anzv/</link>

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		<title>Agentic Commerce – ein paar rechtliche Gedanken</title>
		<description><![CDATA[Agentic Commerce ist jedenfalls als Thema in Europa angekommen. Auf der anderen Seite des Atlantiks gärt das Thema schon seit mehreren Jahren.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/agentic-commerce-ein-paar-rechtliche-gedanken/</link>

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		<title>Video-Ident im Wandel (?) – Aufsichtsrechtliche Anforderungen, nationale Regulierung und europäische Perspektiven</title>
		<description><![CDATA[Das Video-Ident-Verfahren ist seit Jahren ein etablierter und von der BaFin in der Praxis akzeptierter Standard für die geldwäscherechtliche Identifizierung im deutschen Finanzmarkt.

Während das Verfahren bislang überwiegend durch aufsichtsrechtliche Rundschreiben und Anwendungshinweise geprägt war, konkretisierte der Entwurf der Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (GwVideoIdentV) diese Praxis erstmals für alle Verpflichteten nach dem GwG.

Ab 2027 wird bekanntermaßen dann die Verordnung (EU) 2024/1624 („AML-VO“) den unionsweit harmonisierten Rechtsrahmen auch hierfür setzen. Der aktuelle Verordnungstext wirft allerdings die Frage auf, wie sich die spezifischen Anforderungen des deutschen Referentenentwurfs zu den technologieneutralen, unionsweit harmonisierten Vorgaben der AML-VO verhalten und wie Unternehmen die bestehenden Unterschiede und Übergänge rechtssicher gestalten können.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/video-ident-im-wandel-aufsichtsrechtliche-anforderungen-nationale-regulierung-und-europaeische-perspektiven/</link>

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		<title>Speicherfristen von Wirtschaftsauskunfteien auf dem Prüfstand</title>
		<description><![CDATA[In seinem Urteil vom 10.4.2025 (Az.: 15 U 249/24) beschäftigt sich das OLG Köln mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Speicherung von Informationen über Zahlungsstörungen bei zwischenzeitlich erledigten Forderungen durch Wirtschaftsauskunfteien.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/speicherfristen-von-wirtschaftsauskunfteien-auf-dem-pruefstand/</link>

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	</item>
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		<title>MiCAR versus PSD2 und 2EMD (und PSD3 und PSR)</title>
		<description><![CDATA[Bereits bei Veröffentlichung der Kommissionsentwürfe zur Reform der PSD2, also PSR und PSD3, am 28. Juni 2023 fragte man sich, weshalb dort das Thema Crypto Assets (Kryptowerte) im Grunde nicht auftaucht. Denn die Verordnung über Märkte für Krypto-Werte (MiCAR) hatte das Zusammenspiel von PSD2 und auch der 2. E-Geld-Richtlinie (2EMD) im Grunde nur wenig geregelt. E-Money-Token (EMT) gelten als E-Geld heißt es dort spartanisch und nur E-Geld-Institute und Kreditinstitute dürfen diese EMT emittieren. Dass es hier zahlreiche weitere Überschneidungen der drei Richtlinien gibt (Transfer von EMT, SCA bei Transfer von EMT, Sicherung der im Tausch gegen EMT entgegengenommenen Gelder) sind nur zwei von vielen Beispielen.

Nun hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) jüngst am 10. Juni 2025 einen sogenannten No Action Letter veröffentlicht,]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/micar-versus-psd2-und-2emd-und-psd3-und-psr/</link>

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		<title>Die Neuordnung der „Einlagensicherung“ der Zahlungs- und E-Geld-Institute</title>
		<description><![CDATA[Die auf den letzten Metern der 20. Wahlperiode verabschiedete Novelle des § 17 Abs. 1 ZAG stellt einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines Level Playing Field zugunsten in Deutschland tätiger Zahlungs- und E-Geld-Institute im Vergleich zu Zahlungsdienstleistern mit Erlaubnis als Kreditinstitut dar.

Die nun erfolgte Abkehr von den strengen Anforderungen an ein nach deutschem Verständnis vollstreckungs- und insolvenzsicheres Treuhandkonto und die Zuwendung zu einer Sicherung kraft Gesetzes führt zu spürbaren Erleichterungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute und beseitigt nun auf nationaler Ebene einige Reibungsverluste.

Die Kundengeldsicherung bedarf im Rahmen der PSD3 weiterer Fortentwicklung, um insbesondere die Teilnahme von Zahlungs- und E-Geld-Instituten an Zahlungssystemen, wie Target2, zu ermöglichen. Der Artikel enthält dazu einige Anregungen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/die-neuordnung-der-einlagensicherung-der-zahlungs-und-e-geld-institute/</link>

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		<title>Händler und PSD3 - Die Payment Themen der letzten 12 Monate gemessen an den aktuell verhandelten Entwürfen der PSR und der PSD3</title>
		<description><![CDATA[Am letzten Mittwoch (7.5.2025) sprach Unser Experte Dr. Matthias Terlau | GÖRG beim EHI Payment Kongress über aktuelle Payment Regulierung. Hier finden Sie die Präsentation dazu: 2025_05_07_ehi_payment_kongress.pdf]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/haendler-und-psd3-die-payment-themen-der-letzten-12-monate-gemessen-an-psr-und-psd3/</link>

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		<title>Umgang mit Zinserträgen aus Kundenguthaben bei Zahlungs-und E-Geld-Instituten</title>
		<description><![CDATA[Geld „arbeiten“ zu lassen ist eine feine Sache. Für Banken gehört dies spätestens seit Erfindung des Girokontos im Italien des Spätmittelalters zum Kerngeschäft; sie verleihen es kurz-, mittel- oder langfristig und erwirtschaften selbst Zinsen mit den Einlagen ihrer Kunden. Dies gilt jedoch nach einem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht für deutsche Zahlungs- und E-Geld-Institute. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob ein solches „Zinsziehungsverbot“ für diese Institute vor dem Gesetz Bestand hat.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/umgang-mit-zinsertraegen-aus-kundenguthaben-bei-zahlungs-und-e-geld-instituten/</link>

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		<title>Gutscheinkarten: Rechtliche Konflikte vermeiden</title>
		<description><![CDATA[Gutscheine von Handelsunternehmen werden in den letzten Monaten durch gerichtliche Entscheidungen sowie Abmahnungen seitens Wettbewerbern zunehmend auf die Probe gestellt. Wie vermeidet man Konflikte mit der Finanzaufsicht und hohe Geldbußen?]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/gutscheinkarten-rechtliche-konflikte-vermeiden/</link>

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		<title>Reform der Kundengeldsicherung - T+1-Regel ab dem 09.04.2025 erlaubt - Zinsziehung für Kundengelder</title>
		<description><![CDATA[Zum 9. April 2025 tritt die geänderte Kundengeldsicherung für Zahlungs- und E-Geld-Institute in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber nun die Ausnutzung der T+1-Regel. Dies geht vor allem auf einen Vorschlag unseres Partners Dr. Matthias Terlau vom Januar 2023 (Aufsatz in BKR 2023, S. 19 ff. - Aktuelle Probleme der Kundengeldsicherung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten) gemeinsam mit dem bitkom e.V. zurück.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/reform-der-kundengeldsicherung-t-1-regel-ab-dem-09.04.2025-erlaubt-zinsziehung-fuer-kundengelder/</link>

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		<title>Änderungen durch die neue AML-Verordnung — Teil II: Auslösetatbestände</title>
		<description><![CDATA[Der zweite Teil der 3-teiligen Serie zum neuen AML-Paket beschäftigt sich mit den neuen Auslösetatbeständen für die Kundensorgfaltspflichten nach der europäischen Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624 vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung) ("AML-VO") oder kurz gesagt mit der Frage: Was muss vorliegen, um die Sorgfaltspflichten nach der AML-VO auszulösen?]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/aenderungen-durch-die-neue-aml-verordnung-teil-ii-ausloesetatbestaende/</link>

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		<title>Änderungen durch die neue AML-Verordnung — Teil I: Verpflichtete</title>
		<description><![CDATA[Gemeinsam mit consalty haben wir die final verabschiedete Fassung der europäischen Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624 vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung) ("AML-VO") analysiert.

consalty unterstützt FinTechs, Marktplätze und Finanzinstitute bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Payments-Umfeld. Ein starker Fokus liegt dabei auf dem E2E-Design von AML-Prozessen, im Sweet Spot von regulatorischer Compliance, User-Experience und Kosteneffizienz.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/aenderungen-durch-die-neue-aml-verordnung-teil-i-verpflichtete/</link>

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		<title>Instant Payment-Verordnung – Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden</title>
		<description><![CDATA[Das EU-Parlament hat am 7. Februar 2024 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro (COM(2022)0546 – C9-0362/2022 – 2022/0341(COD)) („Instant Payment-Verordnung“) verabschiedet. Zum Entwurf der Verordnung haben wir bereits in unserem Blog-Beitrag vom 26.10.2022 (Instant Payments werden verpflichtend - Welche Angebote kann die Zahlungsindustrie daraus entwickeln? | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)) berichtet.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/instant-payment-verordnung-euro-ueberweisungen-innerhalb-von-zehn-sekunden/</link>

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		<title>KI-Systeme - Haftung im Wandel</title>
		<description><![CDATA[Die bestehende Unsicherheit über Fragen der Haftung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen stellt ein erhebliches Hindernis für deren Anwendung dar. Nach der aktuellen Rechtslage liegt eine Haftung im Falle menschlichen Versagens vor, wohingegen programmtechnisches Versagen in der Regel nicht zu einer Haftung führt. Die Entwürfe zur KI-Haftungsrichtlinie und zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie sollen Beweisschwierigkeiten von Geschädigten reduzieren und Lücken im Bereich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen schließen. Dies wird sich auf die Vertragsgestaltung bei der Beschaffung von KI-Systemen auswirken. Bei dieser Vertragsgestaltung spielt zudem die Klassifizierung von KI-Systemen nach dem risikobasierten Ansatz der KI-VO eine entscheidende Rolle. In diesem Kontext wurden kürzlich Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von KI-Systemen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Legal Update: KI-Systeme - Haftung im Wandel | GÖRG (goerg.de)]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/ki-systeme-haftung-im-wandel/</link>

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	</item>
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		<title>Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten – Regelungen für Zahlungsinstitute</title>
		<description><![CDATA[Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, „ZuFinG“) (BGBl. 2023 I Nr. 354) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Neben dem wichtigen Bereich der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern, den wir in entsprechenden Legal Updates über unseren Blog payment-law.eu veröffentlicht haben, und der Einführung von elektronischen Aktien in das AktG beinhaltet das ZuFinG auch durchaus beachtenswerte Änderungen des ZAG und des ZKG.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/zukunftsfinanzierungsgesetz-in-kraft-getreten-regelungen-fuer-zahlungsinstitute/</link>

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		<title>LG Nürnberg-Fürth bestätigt pushTan-Verfahren</title>
		<description><![CDATA[In seinem Urteil vom 25.05.2023 (Az. 6 O 5996/22) stellt sich das LG Nürnberg-Fürth sowohl gegen die Entscheidung des LG Heidelberg vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23; dazu schon PushTan-Verfahren zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23 | Payment Services Law Blog | GÖRG Blog (payment-law.eu)), als auch gegen die Aussage von Maihold im Bankrechts-Handbuch (Maihold, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage 2022, Rdnr. 386 zu § 33) und billigt in seiner Entscheidung ausdrücklich das pushTan-Verfahren.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/lg-nuernberg-fuerth-bestaetigt-push-tan-verfahren/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Update zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (#ZuFinG)</title>
		<description><![CDATA[Am 24.11.2023 hat der Bundesrat dem ZuFinG zugestimmt. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf des BMF vom 12. April 2023 haben sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Änderungen ergeben, die wir in diesem Artikel kurz darstellen wollen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/update-zum-zukunftsfinanzierungsgesetz-zufing/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>PushTan-Verfahren weiterhin zulässig im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung (2FA)? - Anmerkung zu LG Heilbronn, Urt. v. 16.05.23 - Bm 6 O 10/23</title>
		<description><![CDATA[Das LG Heilbronn hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Bm 6 O 10/23) entschieden, dass das pushTAN-Verfahren ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweist, sodass nach der Auffassung des Gerichts kein Anscheinsbeweis für die Autorisierung einer Zahlung im Sinne von § 675w BGB besteht. Aufgrund von Widersprüchen im Leitsatz und den Entscheidungsgründen bleibt unklar, ob das Gericht auch von einer Unzulässigkeit des pushTan-Verfahrens im Rahmen der starken Kundenauthentifizierung ausgeht.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/nach-urteil-des-lg-heilbronn-erfuellt-das-pushtan-verfahren-weiterhin-die-voraussetzungen-an-eine-starken/</link>

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	<item>
		<title>Entwurf der ZAG-MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten)</title>
		<description><![CDATA[Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ZAG – der Kernvorschrift für Compliance im ZAG – muss ein Zahlungs- oder E-Geld-Institut „über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen“. Während das „Ob“ einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als Grundprinzip eines jeden Compliance-Systems eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellt, eröffnet das „Wie“, also die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall, ein weites Feld von Interpretationsspielräumen. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen hat die BaFin nun – 14 Jahre nach Inkrafttreten des ZAG – einen Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (“ZAG-MaRisk”) zur Konsultation vorgelegt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/entwurf-der-zag-marisk-mindestanforderungen-an-das-risikomanagement-von-zag-instituten/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Stable Coins von Circle oder PayPal – erlaubt nach der neuen Kryptoregulierung MiCAR?</title>
		<description><![CDATA[Am 27. September habe ich mir in einem Vortrag bei dem Kongress „Next Generation Payment“ des bankingclub die Frage gestellt, ob die neuen Stable Coins von Circle und PayPal (USDC, EURC, PYUSD) wohl die Anforderungen der im Mai von der EU verabschiedeten neuen Krypto-Regulierung MiCAR erfüllen. Hierzu habe ich zunächst einmal die wirtschaftlichen Hintergründe und die Use Cases dieser Krypto-Währungen beleuchtet. Sodann geht es ein wenig in die Tiefen der Regulatorik. Hier finden Sie noch einmal die Präsentationsunterlagen dazu.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/stable-coins-von-circle-oder-paypal-erlaubt-nach-dern-neuen-kryptoregulierung-micar/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Nach PSD2 kommt PSR und PSD3 (Folge 4) – Über SCA-Auslagerungen an Apple, Google und Samsung, Authentifizierung bei MOTO, Lastschrift und SCA u.v.m.</title>
		<description><![CDATA[Die EU-Kommission hat am 28.6.2023 die Entwürfe für die zukünftige Zahlungsregulierung vorgelegt. In mehreren Folgen wurden hier bei payment-law.eu die Auswirkungen betrachtet. In Folge 1 ging es um den Anwendungsbereich der zukünftigen PSD3 und PSDR. In Folge 2 um die Neuregelungen des Zugangs zu Zahlungskonten (XS2A) und in Folge 3 um Gebühren und Kosten für Zahlungsdienste.

Heute (Folge 4) wollen wir die Vorschläge der Kommission zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) noch einmal näher beleuchten. Hier geht es um Details. Die Vorschläge der Kommission sind davon gekennzeichnet, bestehende und neu entstandene Lücken bei der Betrugsbekämpfung im Rahmen von Zahlungsdiensten zu schließen und ansonsten die Regulierung weiter zu verfeinern.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/nach-psd2-kommt-psr-und-psd3-folge-4-ueber-sca-auslagerungen-an-apple-google-und-samsung-authentifizierung-bei-moto-lastschrift/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Nach PSD2 kommt PSR und PSD3 (Folge 3) – Über Gebühren bei Zahlungsdiensten und nicht-geregelte Gebühren; Surcharging-Verbot bei PayPal-Transaktionen?</title>
		<description><![CDATA[Die Kommission hat am 28.6.2023 die Entwürfe für die zukünftige Zahlungsregulierung vorgelegt. In mehreren Folgen wurden hier bei payment-law.eu die Auswirkungen betrachtet. In Folge 1 ging es um den Anwendungsbereich der zukünftigen PSD3 und PSDR. In Folge 2 um die Neuregelungen des Zugangs zu Zahlungskonten (XS2A).

In dem heutigen Beitrag sollen die Änderungsvorschläge bei der Regulierung von Gebühren von Zahlungsdienstleistern und Händlern erörtert werden. Alles in allem lässt sich feststellen, dass die Kommission keine wesentlichen Neuregelungen vorschlägt, es werden hier nur Nuancen verschoben.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/nach-psd2-kommt-psr-und-psd3-folge-3-ueber-gebuehren-bei-zahlungsdiensten-und-nicht-geregelte-gebuehren-surcharging-verbot-bei-1/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Nach PSD2 nun PSD3 und PSR (Folge 2): Wie erwartet, keine Revolution - Änderungen beim Zugang zu Zahlungskonten (XS2A)</title>
		<description><![CDATA[Hier der nächste Beitrag in unserer Folge PSD3/PSR-Entwürfe, die die EU Kommission am 28. Juni veröffentlicht hat. Die große Neuererung der PSD2, Open Banking oder XS2A, hat die EU Kommission in ihrem PSR-Vorschlag nachjustiert und nicht wesentlich verändert. Kein großer Wurf, aber im Ganzen sieht man, dass die Kommission – wie auch bereits angekündigt - Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste stärken will. Kein Entgelt für den Zugang und die Regelungen zu den Schnittstellen und zu den Pflichten der kontoführenden ZDL werden verfeinert. Diese müssen zukünftig ihren Kunden zudem die Permission-Dashboards anbieten.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/psd3-und-psr-folge-2-wie-erwartet-keine-revolution-aenderungen-beim-zugang-zu-zahlungskonten-xs2a/</link>

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	<item>
		<title>PSD3 und PSR (Folge 1): Was ist reguliert, was nicht - ATM-Betreiber, Handelsvertreter, Marktplätze, Cashback, Gutscheine, Geschenkkarte, Konzern-Ausnahme</title>
		<description><![CDATA[Der Anwendungsbereich ist vor allem entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob für eine Dienstleistung eine Erlaubnis der BaFin erforderlich ist oder nicht. Auch für die Anwendung von Geldwäsche-Compliance oder Informationspflichten ist dies (häufig) die Weichenstellung.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/psd3-und-psr-folge-1-was-ist-reguliert-was-nicht-atm-betreiber-handelsvertreter/</link>

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		<title>Anstehende Reformen im Bereich der Zahlungsdienste (PSD3, PSR, d€ Act, FDAR) | Gastbeitrag im IT Finanzmagazin</title>
		<description><![CDATA[Die EU-Kommission hat heute (28. Juni 2023) die Entwürfe der PSD3, der Payment Services Regulation (PSR),  des Digital Euro Framework Acts (d€ Act) und der Financial Data Access Regulation (FDAR) (aka Open Finance) veröffentlicht.

Hier geht es zu einem Gastbeitrag für das IT Finanzmagazin, in welchem sich Matthias Terlau mit den zentralen Neuerungen und Änderungen durch die PSD3 und PSR befasst.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/gastbeitrag-fuer-das-it-finanzmagazin-psd3-die-geleakten-neuerungen-krypto-gefaehr-dungs-haftung-freiheiten-fuer-gaa-betreiber/</link>

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		<title>§ 22g UStG | Neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Januar 2024</title>
		<description><![CDATA[Im aktuellen Legal Update Steuerrecht geben unsere Kollegen, Dr. Adalbert Rödding und Dr. Karl-Georg Küsters, einen Überblick über den mit JStG 2022 neu eingefügten § 22g UStG.

§ 22g UStG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und beinhaltet neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

Das Legal Update informiert über Anwendungsbereich, Ausnahmen, Umfang der zu erfassenden Informationen und Meldezeitzeiträume sowie Aufbewahrungspflichten. Betroffene Zahlungsdienstleister sollten das laufende Jahr 2023 noch nutzen, um sich mit den neuen Pflichten vertraut zu machen und um entsprechende Mechanismen in ihren Arbeitsabläufen zu etablieren.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/neue-aufzeichnungs-melde-und-aufbewahrungspflichten-fuer-zahlungsdienstleister-bei-grenzueberschreitenden-zahlungen-ab-1-januar/</link>

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		<title>Das Klima im deutschen (Fintech) Venture Capital-Markt</title>
		<description><![CDATA[Das Klima im deutschen Venture Capital-Markt hat sich aufgrund diverser Faktoren deutlich abgekühlt. Die Investitionstätigkeit hat vor allem ab der zweiten Jahreshälfte 2022 deutlich abgenommen, Dealcount und Dealvolumina sind insgesamt stark rückläufig, so erfasst es u.a. das "German Venture Capital Barometer" von KfWresearch. Unsere Experten Dr. Matthias Terlau und Tilman Herbst haben sich die Lage und einige VC-Deals im deutschsprachigen FinTech-Sektor nachfolgend näher angesehen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/das-klima-im-deutschen-venture-capital-markt/</link>

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		<title>Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz – Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen</title>
		<description><![CDATA[Das BMF hat am 12. April 2023 den Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Unsere Kollegen, Dr. Adalbert Rödding und Dr. Karl-Georg Küsters von GÖRG, geben einen Überblick über die geplanten Verbesserungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen. Wenn der Gesetzentwurf so umgesetzt wird, hätte Deutschland erstmals ein auch international konkurrenzfähiges Regime für Mitarbeiterbeteiligungen für Startups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/referentenentwurf-fuer-ein-zukunftsfinanzierungsgesetz-verbesserung-der-steuerlichen-rahmenbedingungen-fuer/</link>

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		<title>On the Road to PSD3 | Vortrag im Rahmen der Merchant Payments Ecosystems  (28. März 2023)</title>
		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission hat am 02.02.2023 eine Studie über die Anwendung und die Auswirkungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) vorgelegt. Die Studie beschäftigt sich mit den Fragen, ob mit der PSD2 die von der Europäischen Kommission verfolgten Ziele erreicht wurden und welche Verbesserungen an der PSD2 vorgenommen werden sollten.

Am 28. März durfte ich im Rahmen der Merchant Payments Ecosystems zur Studie und den sich hieraus ergebenden Themen für eine PSD3 refererien. Die Slides zur Präsentation hängen an.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/on-the-road-to-psd3-vortrag-im-rahmen-der-merchant-payments-ecosystems-28-maerz-2023/</link>

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		<title>Über die Einzigartigkeit als Eigenschaft – BaFin veröffentlicht Stellungnahme zur aufsichtsrechtlichen Einordnung von NFT</title>
		<description><![CDATA[Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2023 in einem umfangreichen Fachartikel einen Überblick über ihre aktuelle Aufsichtspraxis zum Thema Non-Fungible Token (NFT) veröffentlicht.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/ueber-die-einzigartigkeit-als-eigenschaft-bafin-veroeffentlicht-stellungnahme-zur-aufsichtsrechtlichen-einordnung-von-nft/</link>

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		<title>Neue Einordnung der Kontovollmacht u.v.m. – BaFin veröffentlicht am 14.2.2023 ein überarbeitetes Merkblatt zum ZAG (PSD2) – Ist das ein „Happy Valentine’s Day“ der Aufsicht?</title>
		<description><![CDATA[Pünktlich zum Valentinstag (14.2.2023) veröffentlichte die Bafin ihr überarbeitetes ZAG-Merkblatt. Wie nicht anders zu erwarten, ist es nicht eine dezidierte Liebeserklärung an die Payment- und Fintech-Community. Allerdings finden sich darin einige durchaus für den Markt vorteilhafte Klarstellungen. An anderen Themen wird man noch einmal arbeiten müssen (Stichwort: PSD3).]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/neue-einordnung-der-kontovollmacht-u.v.m-bafin-veroeffentlicht-am-14.2.2023-ein-ueberarbeitetes-merkblatt-zum-zag-psd2-ist-das/</link>

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		<title>Bei Hinzufügung tokenisierter Zahlungskarten in digitale Wallets ist die Entsperrung des Mobiltelefons kein ausreichendes Element der Authentifizierung des Zahlungsdienstenutzers</title>
		<description><![CDATA[Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 31.01.2023 drei neue Q&amp;As zu digitalen Wallets veröffentlicht.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bei-hinzufuegung-tokenisierter-zahlungskarten-in-digitale-wallets-ist-die-entsperrung-des-mobiltelefons-kein-ausreichendes/</link>

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		<title>Nachholbedarf bei den europäischen Aufsichtsbehörden - EBA veröffentlicht Report über die Zulassungsverfahren im Rahmen der PSD2</title>
		<description><![CDATA[Am 11. Januar 2023 wurde ein Bericht über die Erkenntnisse des „Peer Review“ betreffend die Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten im Rahmen der PSD2 (Zahlungsdiensterichtline) und der entsprechenden Leitlinien der EBA durch die EBA veröffentlicht.

Die „Peer Review“ dienen der vergleichenden Bewertung der Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeit sowie der Umsetzung durch die zuständigen europäischen Behörden. Damit soll die Kohärenz der Aufsichtsergebnisse gestärkt und mit der Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen insbesondere der Gefahr des „forum shoppings“ entgegengewirkt werden.

Diese Prüfung beruht auf dem geänderten Art. 30 der EBA-Gründungsverordnung und hat im Einklang mit dem zweijährigen EBA-Arbeitsplan zu erfolgen. Insbesondere veröffentlicht die EBA auch Folgemaßnahmen in Form von Leitlinien oder Empfehlungen für die Praxis der Aufsichtsbehörden und auch für die europäische Kommission.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/nachholbedarf-bei-den-europaeischen-aufsichtsbehoerden-eba-veroeffentlicht-report-ueber-die-zulassungsverfahren-im-rahmen-der/</link>

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		<title>Neue Inhaberkontrollverordnung</title>
		<description><![CDATA[Am 28. Dezember 2022 ist die neue Fassung der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) in Kraft getreten. Wir geben einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/neue-inhaberkontrollverordnung/</link>

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		<title>DORA in EU Rat und EU Parlament verabschiedet</title>
		<description><![CDATA[Am 28. November 2022 nahm der Europäische Rat den Digital Operational Resilience Act (DORA) an. Das Europäische Parlament hat darüber schon am 10. November 2022 entschieden. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Mit einer Veröffentlichung ist in Kürze, voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres, zu rechnen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/dora-in-eu-rat-und-eu-parlament-verabschiedet/</link>

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	<item>
		<title>Aktuelle Probleme der Kundengeldsicherung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten | Fachbeitrag in der BKR</title>
		<description><![CDATA[Das Thema Kundengeldsicherung ist sicherlich eines der wichtigsten Regulierungsfelder des ZAG. Zugleich hat es aber in den fast 13 Jahren des Bestehens des ZAG immer wieder zu (teilweise erheblichen) Schwierigkeiten in der täglichen Geschäftsabwicklung bei deutschen Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten geführt. In einem Fachbeitrag für die Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht (BKR) beleuchte ich das Thema näher.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/aktuelle-probleme-der-kundengeldsicherung-bei-zahlungs-und-e-geld-instituten-fachbeitrag-in-der-bkr/</link>

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		<title>Instant Payments werden verpflichtend - Welche Angebote kann die Zahlungsindustrie daraus entwickeln?</title>
		<description><![CDATA[Gestern (26.10.2022) hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung, mit der alle Zahlungsdienstleister, die Überweisungen anbieten, zum Empfang und zum Angebot von Instant Payments verpflichtet werden.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/instant-payments-werden-verpflichtend-welche-angebote-kann-die-zahlungsindustrie-daraus-entwickeln/</link>

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		<title>EBA-Leitlinien zu begrenzten Netzen – Müssen bald alle Institute ihre unregulierten Zahlungsinstrumente zurückrufen?</title>
		<description><![CDATA[Nach der Bereichsausnahme des begrenzten Netzes von Dienstleistern oder des sehr begrenzten Produktangebots (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. a und b ZAG) können nicht nur unregulierte Unternehmen Zahlungsinstrumente emittieren, auch regulierte Institute mit entsprechender Lizenz können solche ausgeben, ohne in diesem Fall als Zahlungsdienstleister bzw. E-Geld-Emittent zu gelten. Für das Zahlungsinstrument, welches unter der Bereichsausnahme ausgegeben wird, sind die Institute von den für sie ansonsten geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen befreit.

Die seit dem 01. Juni 2022 in Kraft getretenen Leitlinien der EBA über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2 (EBA/GL/2022/02) fordern nun eine klare Kennzeichnung dieser von regulierten Instituten ausgegebenen nicht regulierten Zahlungsinstrumente, um Verbraucher über die Risiken zu informieren. Was nun mit bereits ausgegebenen Zahlungsinstrumenten passieren soll, insbesondere ob die BaFin eine Rückforderung und Vernichtung anordnen kann,]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eba-leitlinie-zu-begrenzten-netzen-muessen-bald-alle-regulierten-institute-ihre-unregulierten-zahlungsinstrumente-zurueckrufen/</link>

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	<item>
		<title>Distributed Ledger Technology  im „Sandkasten“ - Heute (22.6.2022) tritt die EU-DLT-Pilotregulierung in Kraft</title>
		<description><![CDATA[Bei der Konzipierung des derzeit geltenden rechtlichen Rahmens für die Regulierung von Finanzdienstleistungen hatte der europäische Gesetzgeber vor allem traditionelle Finanzdienstleistungen im Sinn. Dies hat zur Folge, dass neuartige Technologien und Produkte, insbesondere die Distributed-Ledger-Technologien („DLT“) und Kryptovermögenswerte, sehr umfassender Regulierung unterworfen sind, was Innovation bisweilen hindert. Andererseits können neuartige Entwicklungen bisher unbekannte Risiken bergen.

Als Teil des Digital Finance Package hat der EU Gesetzgeber deshalb zur Förderung eines digitalen Finanzwesens die Verordnung (EU) 2022/858 vom 30. Mai 2022 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (DLT-Pilotregelung) erlassen, die am 02. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, heute, am 22.6.2022, in Kraft tritt und ab dem 23. März 2023 gilt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/distributed-ledger-technology-im-sandkasten-heute-22.6.2022-tritt-die-eu-dlt-pilotregulierung-in-kraft/</link>

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		<title>Glücksspielrechtliche Kontrollpflichten für Zahlungsdienstleister bei illegalem Online-Glücksspiel</title>
		<description><![CDATA[Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel werden fast immer über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Tätigkeit dieser Zahlungsdienstleister steht im Konfliktfeld des sogenannten Mitwirkungsverbots des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021, das die Beteiligung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel generell untersagt. Daher wird insbesondere in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung, aber auch im Schrifttum kontrovers diskutiert, ob sich aus dem Mitwirkungsverbot Warn- und Prüfpflichten für Zahlungsdienstleister ableiten. Nicht nur für die Compliance-Abteilungen ergeben sich daraus erhebliche praxisrelevante Fragen, die es zu betrachten gilt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/gluecksspielrechtliche-kontrollpflichten-fuer-zahlungsdienstleister-bei-illegalem-online-gluecksspiel/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EU Commission – Consultation on PSD2: What reforms are necessary? Should Crypto Transactions be regulated in a PSD3?</title>
		<description><![CDATA[On May 10, 2022, the EU Commission launched a consultation on the revision of PSD2. “The public consultation seeks views on both the PSD2 review and the open finance framework. It is available in all EU languages and will run for 12 weeks. You can have your say here. In addition, the Commission has also launched two targeted consultations on the PSD2 and the open finance framework. The targeted consultations require specialist knowledge. They will also run for 12 weeks and are available”

We at the Goerg Payment and FinTech Team have made the effort to review the questionnaire, have melted it down to a 24 pages paper and have made an attempt to propose some answers in order to enhance the discussion before the consultation must be submitted on July 5, 2022.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eu-commission-consultation-on-psd2/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Vorschlag der EU-Kommission eines Digital Operational Resilience Act (DORA) - Legal Update #4/2022</title>
		<description><![CDATA[Im September 2020 hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf des „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) veröffentlicht. Die Verordnung soll ein zentraler Treiber der von der EU formulierten „Digital Finance Strategie“ werden. Mit DORA sollen einheitliche Anforderungen an die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen von Finanzunternehmen sowie deren IKT-Drittanbietern festgelegt und ein Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit geschaffen werden. Im Rahmen des informellen Trilogs erreichten Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament nun am 10. Mai 2022 eine vorläufige Einigigung über DORA.

Am 28. April 2022 hatte ich hierzu im Rahmen der BITKOM Arbeitskreis-Sitzung "Cyber Security im Zahlungsverkehr" einen Vortrag gehalten. Die Slides der Präsentation hängen an.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/vorschlag-der-eu-kommission-eines-digital-operational-resilience-act-dora/</link>

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	<item>
		<title>EU-Russland-Belarus-Sanktionen für Banken und andere Zahlungsdienstleister - Legal Update #3/2022</title>
		<description><![CDATA[Die EU hat als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine weitreichende Finanz- und Handelssanktionen gegenüber Russland und Belarus verhängt. In vielen Bereichen werden hierbei auch Zahlungsdienstleister in die Pflicht genommen. Einige Sanktionsvorschriften, wie z.B. das Verfügungsverbot („Einfrieren von Geldern“) nach Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (EU-Russland-Embargo I-VO), sind in ihrer Struktur bereits bekannt und ihre Einhaltung sollte Zahlungsdienstleister – zumindest in einfach gelagerten Fällen – vor keine größeren rechtlichen oder praktischen Probleme stellen.

Jenseits davon enthalten die Sanktionsregime aber auch eine Reihe neuartiger Aspekte, welche vielgestaltige rechtliche und praktische Umsetzungsfragen aufwerfen.

Um einige dieser Fragen soll es im Folgenden gehen:]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eu-russland-belarus-sanktionen-fuer-banken-und-andere-zahlungsdienstleister/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EBA Leitlinien zur &quot;limited loop&quot; Ausnahme der PSD2 - Legal Update #2/2022</title>
		<description><![CDATA[Die EBA hat im Februar 2022 ihren finalen Entwurf für Leitlinien über die Anwendung der „limited loop“ Ausnahme gemäß der PSD2 veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Juni 2022. In Umsetzung der Leitlinien muss eine Neubewertung der "limited loop" Ausnahme i.S.d. PSD2 erfolgen. Im Rahmen dessen müssen Dienstleister, die von der Ausnahme bislang Gebrauch gemacht haben und bereits eine Anzeige über die Ausnahmenutzung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 ZAG bei der „BaFin“ abgegeben haben, diese Anzeige unter erneuter Beschreibung der angebotenen Dienstleistung bis zum 1. September 2022 erneuert haben.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/legal-update-2-2022-eba-leitlinien-ueber-die-ausnahme-fuer-begrenzte-netze-gemaess-der-psd2/</link>

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	<item>
		<title>Legal Update #1/2022 - BaFin Rundschreiben – Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle</title>
		<description><![CDATA[In unserer neuen Legal Update Reihe informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen rund um das Zahlungsdiensterecht.

Hier soll es um das neue, aktualisierte Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle der BaFin gehen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/legal-update-bafin-rundschreiben-meldung-schwerwiegender-zahlungssicherheitsvorfaelle-eba-leitlinien-zur-limited-loop-ausnahme/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Banken und Zahlungsdienstleister und das Änderungsklausel-Urteil des BGH</title>
		<description><![CDATA[Die BaFin hatte bereits vor Veröffentlichung der Urteilsgründe verkündet, dass dieses Urteil die Finanzbranche Milliarden kosten werde. Es kann sicherlich als Erdrutsch bezeichnet werden. Ganz unerwartet kommt das Urteil nicht. Der BGH hat mit seinem am 27. April 2021 verkündeten Urteil, dessen Begründung seit gestern (8. Juni 2021) veröffentlicht ist, die AGB-Änderungsklauseln der vom Bundesverband Deutscher Banken empfohlenen Banken-AGB für unwirksam erklärt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/banken-und-zahlungsdienstleister-und-das-aenderungsklausel-urteil-des-bgh/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EU Retail Payment Strategy</title>
		<description><![CDATA[Die EU Kommission bescherte uns Ende September 2020 ein ganzes Paket von Dokumenten, das Digital Finance Package. Ein Teil bestand in Überlegungen der Kommission, wie sie sich die Fortentwicklung des Zahlungsmarktes vorstellt und wie sie dies mit regulatorischen Maßnahmen fördern will.

Dazu habe ich bereits erstmals am 8. Oktober beim Arbeitskreis digitaler Zahlungsverkehr des BITKOM referiert und nun erneut am 5. November 2020 beim EHI Payment Congress. Die Slides der Präsentation hängen an.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eu-retail-payment-strategy/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>White Paper Künstliche Intelligenz im Zahlungsverkehr</title>
		<description><![CDATA[Künstliche Intelligenz ist ein wichtiges Thema für den "Maschinenraum" des Zahlungsverkehrs. Für Zahlungsverkehr, der über Instant Payment (SCTInst) abgewickelt werden soll, müssen AML- und Sanktionsprüfungen ebenfalls in Echtzeit stattfinden. Aber auch bei Kreditvergabe und Kreditprüfungen müssen Echtzeitprozesse im Hintergrund ablaufen. Das White Paper in Zusammenarbeit mit van den Berg AG, mit Universität Rostock, mit Inform GmbH und Görg Rechtsanwälte gibt einen Überblick über Entwicklungen und Herausforderungen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/white-paper-kuenstliche-intelligenz-im-zahlungsverkehr/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Kreditkartenzahlungen im Internet bis auf Weiteres vom SCA-Erfordernis ausgenommen</title>
		<description><![CDATA[Die BaFin hat heute (21. August 2019) eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach eine starke Kundenauthentifizierung (strong customer authentication – SCA) bei Kreditkartenzahlungen im Internet auch ab dem 14. September 2019 vorererst nicht erforderlich ist, um den Zahlungsverkehr im Onlinegeschäft nicht zu beeinträchtigen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/kreditkartenzahlungen-im-internet-bis-auf-weiteres-vom-sca-erfordernis-ausgenommen/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EuGH, Urteil vom 21.03.2019 (C-245/18): Zur Haftungsbeschränkung bei der Ausführung eines Zahlungsauftrages</title>
		<description><![CDATA[Der EuGH beantwortet in seinem Urteil vom 21.03.2019 (C-245/18) die Frage, auf wen die Haftungsbeschränkung in Art. 74 Abs. 2 der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG bei der Ausführung eines Zahlungsauftrages anwendbar ist. Bezieht sich diese auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers, des Empfängers oder beider? Darüber hinaus legt der EuGH seine Entscheidungsgründe dar, die hier aufgegriffen werden.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eugh-urteil-vom-21.03.2019-c-245-18-zur-haftungsbeschraenkung-bei-der-ausfuehrung-eines-zahlungsauftrages/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Online-Lastschrift und starke Kundenauthentifizierung: FinTech Podcast bei Payment &amp; Banking</title>
		<description><![CDATA[Welches Wort gilt, das der EBA oder das der BaFin? Zur Online-Lastschrift und der starken Kundenauthentifizierung habe ich mit den Kollegen von Payment &amp; Banking im Fintech Podcast gesprochen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/online-lastschrift-und-starke-kundenauthentifizierung-fintech-podcast-bei-payment-banking/</link>

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	<item>
		<title>BaFin erlöst eCommerce- und Zahlungsbranche aus dem PSD2-Lastschrift-Trauma</title>
		<description><![CDATA[Bedarf es für eine Lastschriftermächtigung des Kunden einer starken Kundenauthentifizierung? EU-Kommission und EBA vs. Bafin. Und wie positioniert sich die EZB?]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bafin-erloest-ecommerce-und-zahlungsbranche-aus-dem-psd2-lastschrift-trauma/</link>

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		<title>EBA publishes Q&amp;A on Merchant Initiated Card Transactions – The end of PSD2 nightmares of PayPal, Amazon, Xing, car rental agencies and hotels?</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eba-q-and-a-on-merchant-initiated-card-transactions-end-of-psd2-nightmares-paypal-amazon-xing-car-rental-agencies/</link>

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	<item>
		<title>Lastschrift und starke Kundenauthentifizierung: Zur Antwort der EBA unter Q&amp;A Nr 2018_4359</title>
		<description><![CDATA[Die EBA hat sich im Rahmen des Single Rulebook Q&amp;A-Tools dazu geäußert, ob eine Lastschrift der starken Kundenauthentifizierung bedarf. Ist es gerechtfertigt die Lastschrift besser zu stellen, als eine Kreditkartenzahlung?]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/lastschrift-und-starke-kundenauthentifizierung-zur-antwort-der-eba-unter-q-a-nr-2018_4359/</link>

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		<title>ICOs and Crypto-Assets – EBA Report and ESMA Advice</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/icos-and-crypto-assets-eba-report-and-esma-advice/</link>

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	<item>
		<title>Gutscheine und Geschenkkarten – E-Geld? BaFin-Erlaubnis? Anzeigepflicht?</title>
		<description><![CDATA[Viele Kunden nutzen regelmäßig Gutscheine oder Geschenkkarten. Für Händler ist das Thema rechtlich nicht einfach, aber für das Absatzgeschäft enorm wichtig. Händler bedürfen gegebenfalls einer BaFin-Erlaubnis oder erfüllen möglicherweise eine Ausnahmebestimmung. Hinzu kommen mögliche Anzeigepflichten. Passend zur (Vor-)Weihnachtszeit geben wir in diesem Beitrag eine kleine Orientierungshilfe.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/gutscheine-und-geschenkkarten-e-geld-bafin-erlaubnis-anzeigepflicht/</link>

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	</item>
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		<title>Dos und Don&apos;ts sowie FAQ für einen Erlaubnisantrag (ZAG/PSD2)</title>
		<description><![CDATA[Interessenten für eine ZAG-Erlaubnis stellen uns eigentlich immer die gleichen Fragen: „was muss ich für eine ZAG-Erlaubnis erfüllen„, „wie lange dauert es bis zur Erlaubnis„ und natürlich „wieviel kostet es„.

Wir haben die häufigstens und elementartsten Fragen zusammengefasst und geben in unserem Beitrag – soweit möglich – wegweisende Antworten. Außerdem haben wir einige wichtige Regeln für das Erlaubnisverfahren und die typischen Fehler zusammengefasst.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/dos-und-donts-sowie-faq-fuer-einen-erlaubnisantrag-zag-psd2/</link>

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		<title>EBA Guidelines on Outsourcing – Was ist neu?</title>
		<description><![CDATA[Die EBA Guidelines on Outsourcing treten voraussichtlich am 30. Juni 2019 in Kraft. Die Anforderungen gehen künftig teilweise über die bekannten Regelungen nach MaRisk und BAIT hinaus. Für die Institute ergibt sich daraus wesentlicher Handlungsbedarf.

Wir haben kürzlich auch zu dem gemeinsamen Merkblatt der BaFin und Bundesbank zum Outsourcing bei Cloud-Anbietern berichtet (zum Beitrag).]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eba-guidelines-on-outsourcing-was-ist-neu/</link>

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		<title>BaFin gibt Orientierungshilfe zur Auslagerung bei Cloud-Anbietern</title>
		<description><![CDATA[Das Thema Cloud-Banking beschäftigt zur Zeit viele Marktteilnehmer. Genauergenommen stellen sich hier viele Fragen im Zusammenhang mit einer (wesentlichen) Auslagerung. Bafin und Deutsche Bundesbank haben hierzu gestern ein Merkblatt veröffentlich. Sie selbst bezeichnen das Merkblatt als „Orientierungshilfe“.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bafin-gibt-orientierungshilfe-zur-auslagerung-bei-cloud-anbietern/</link>

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		<title>FATF bereitet globale Richtlinien für Kryptowährungen vor</title>
		<description><![CDATA[Unsere vergangen Beiträge haben gezeigt, dass uns Kryptowährungen – wohlgemerkt nur ein Teilbereich des Paymentgeschäfts – auf nationaler und europäischer Ebene beschäftigen. Hier noch ein kurzer Hinweis auf mögliche internationale Einflüsse: Die Financial Action Task Force veröffentlichte am 19. Oktober eine Stellungnahme. Die FATF plant die schrittweise Veröffentlichung von Leitlinien, die eine Überwachung und Kontrolle von Dienstleistern virtueller Vermögenswerte vorsehen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/fatf-bereitet-globale-richtlinien-fuer-kryptowaehrungen-vor/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>BaFin Rundschreiben zu virtuellen Währungen</title>
		<description><![CDATA[Ein neues BaFin-Rundschreiben weist Institute auf die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten im Umgang mit virtuellen Währungen hin. Das Rundschreiben enthält auch einen Anhaltspunkt dafür, dass die BaFin den Handel mit Kryptowährungen auch nach dem Bitcoin-Urteil unter Erlaubnisvorbehalt stellt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bafin-rundschreiben-zu-virtuellen-waehrungen/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Urteil des Kammergerichts zu Bitcoins – meine Wette: die BaFin wird ihre Haltung zur Erlaubnispflicht von Handelsplattformen für Kryptowährungen nicht ändern</title>
		<description><![CDATA[In Berlin war ein Betreiber einer Handelsplattform für Bitcoins strafrechtlich angeklagt worden, weil er angeblich gegen KWG-Erlaubnispflichten verstoßen hatte. Das Kammergericht hat ihn in einem Urteil Ende September rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht hat – ohne wirklich fundierte Auseinandersetzung mit den Argumenten – entschieden, dass Kryptowährungen keine Finanzinstrumente sind. Im Grundsatz bestünde nach Ansicht des Kammergerichts also keine Erlaubnispflicht. Sicherlich kann man die gegenteilige Ansicht der BaFin dazu kritisieren. Das Kammergericht setzt sich aber in seinem Urteil nicht juristisch sauber mit den Argumenten auseinander. Deshalb wird die Entscheidung im Ergebnis wohl keine Veränderung bringen wird. Die BaFin dürfte ihren bisherigen Kurs voraussichtlich beibehalten.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/urteil-des-kammergerichts-zu-bitcoins-meine-wette-die-bafin-wird-haltung-zur-kryptowaehrungen-nicht-aendern/</link>

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		<title>New Rules for Outsourcing by Banks, Payment Institutions and other institutions</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/new-rules-for-outsourcing-by-banks-payment-institutions-and-other-institutions/</link>

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	<item>
		<title>Kein PSD2 Access to Account (XS2A) für Sparkonten – was ist mit Kreditkarten-Konten?</title>
		<description><![CDATA[Der EuGH hat per Urteil entschieden, dass ein Online-Sparkonto nicht unbedingt als Zahlungs­konto erachtet werden kann – und damit schon (meist) nicht die PSD1 angewendet werden kann. Für die PSD2 dürfte das dann auch gelten. Der Fall stammt aus Österreich. Die ING DiBa bietet dort sogenannte Online-Direkt-Sparkonten an. Auf diese Sparkonten bzw. von diesen Sparkonten können Kunden über Online-Banking Ein- und Aus­zahlungen täglich vornehmen. Allerdings muss der Kunde jeweils ein auf ihn lautendes Girokonto als Referenzkonto zwischenschalten. Überlegungen zum Zahlungskonto-Urteil des EuGH vom 04.10.2018 – und was das für XS2A bedeutet.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/kein-psd2-access-to-account-xs2a-fuer-sparkonten-was-ist-mit-kreditkarten-konten/</link>

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	<item>
		<title>EU Kommission - Geldwäscheaufsicht zukünftig zentral durch die EBA?</title>
		<description><![CDATA[Die EU-Kommission will stärker gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und hierzu einen europaeinheitlichen Kurs einschlagen. Die Aufsicht über die Mitgliedstaaten und auch die Finanzinstitute soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernehmen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eu-kommission-geldwaescheaufsicht-zukuenftig-zentral-durch-die-eba/</link>

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		<title>European Commission - enhancing European AML supervision by strengthening EBA?</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/european-commission-enhancing-european-aml-supervision-by-strengthening-eba/</link>

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		<title>Opinion of EBA on the interpretation of RTS on strong customer authentication published</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/opinion-of-eba-on-the-interpretation-of-rts-on-strong-customer-authentication-published/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Initial Coin Offerings (ICOs) und das Steuerrecht</title>
		<description><![CDATA[Mit der Möglichkeit eigene virtuelle Währungen (Kryptowährungen) zu schaffen, können Crowdfunding-Projekte vom Hype um Bitcoin und Ethereum profitieren. Mit sogenannten ICOs, dem Initial Coin Offering, können Unternehmen Kapital beschaffen, indem sie eine eigene Kryptowährung erstellen und diese in Form von Coins oder Token zum Verkauf anbieten. Der Investor bekommt keine klassische Aktie, sondern investiert in eine Idee bzw. in eine geplante Umsetzung.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/initial-coin-offerings-icos-und-das-steuerrecht/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EuGH legt Payment-Vorschrift aus</title>
		<description><![CDATA[Gerichtsurteile zur Auslegung von Vorschriften des ZAG, bzw. der PSD2 sind eher selten. Daher ist gerade eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besonders interessant. Der EuGH hat sich zur Frage geäußert, ob das Aufstellen und mit Bargeld befüllen eines Automaten mit Geldabhebefunktion einen Zahlungsdienst (hier: Auszahlungsdienst gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZAG) erfüllt.

Der EuGH hat das im vorliegenden Verfahren verneint, da der Betroffene die Automaten nur anmietete, aufstellte und mit Bargeld befüllte. Die Barabhebung vom Zahlungskonto des Spielers ermöglichte dagegen ein dahinterstehender externer Dienstleister.

EuGH, Urteil vom 22. März 2018 – C568/16]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eugh-legt-payment-vorschrift-aus/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EBA FinTech Roadmap veröffentlicht – Ausblick auf künftige FinTech-Regulierung</title>
		<description><![CDATA[FinTechs spielen bereits seit mehreren Jahren eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung neuer Produkte auf dem Bank-, Finanz- und Versicherungsmarkt. Gegenwärtig veröffentlichen Europäische Organe und Behörden vermehrt Papiere, deren Fokus sich auf die konkrete Regulierung von FinTechs richtet. Nachdem bereits die Kommission kürzlich mit dem FinTech Aktionsplan ihre Vorstellungen zu künftiger FinTech Regulierung publiziert hat, stellt die EBA nunmehr mit der EBA FinTech Roadmap ebenfalls Regulierungsansätze vor.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eba-fintech-roadmap-veroeffentlicht-ausblick-auf-kuenftige-fintech-regulierung/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Central contact points under PSD2 and 4AMLD in Germany</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/central-contact-points-under-psd2-and-4amld-in-germany/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>PSD2 RTS zur starken Kundenauthentifizierung und zur sicheren Kommunikation veröffentlicht</title>
		<description><![CDATA[Was bedeutet das für die Praxis? Was heißt es, dass die RTS in Kraft getreten sind? Gilt denn nicht die Umsetzung der PSD2 schon seit dem 13. Januar 2018?]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/psd2-rts-zur-starken-kundenauthentifizierung-und-zur-sicheren-kommunikation-veroeffentlicht/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Regulierung von Initial Coin Offerings (ICOs)</title>
		<description><![CDATA[Die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen und ICOs ist für viele der Beteiligten noch immer eine große Unbekannte, und die dynamische Entwicklung in diesem Bereich stellt nicht zuletzt für die Aufsichtsbehörden eine große Her­aus­for­de­rung dar.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/regulierung-von-initial-coin-offerings-icos/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>MaRisk &amp; BAIT 2017 versus PSD2 - wenn Banken Zahlungsdienste erbringen</title>
		<description><![CDATA[MaRisk oder PSD2, das ist die Frage. Banken, die Zahlungsdienste erbringen, müssen ihr Risikomanagement zukünftig “bifocal” ausrichten. Für Zahlungsgeschäft PSD2, für den ganzen Rest MaRisk und BAIT. Das macht das Leben nicht einfacher. Es führt auch in einigen Bereichen zu Konflikten.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/marisk-bait-2017-versus-psd2-wenn-banken-zahlungsdienste-erbringen/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>EBA Konsultationspapier zur starken Kundenauthentifizierung und gemeinsamen und sicheren Kommunikation unter PSD2</title>
		<description><![CDATA[Am 12. August 2016 ging die Europäische Bankaufsichtsbehörde zum zweiten Mal auf die interessierte Öffentlichkeit zu, um eine Reihe von Regelungen (technische Regulierungsstandards) vorzubereiten, die einen großen Einfluss auf die Zahlungsverkehrsbranche haben könnten. Unter der Payment Services Directive 2 (PSD2) ist die EBA verpflichtet, die technischen Regulierungsstandards für die Spezifizierung der Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der personalisierten Sicherheitsdaten des Zahlungsdienstnutzers und die gemeinsame und sichere Kommunikation zwischen Zahlungsdienstleistern festzulegen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eba-konsultationspapier-zur-starken-kundenauthentifizierung-und-gemeinsamen-und-sicheren-kommunikation-unter-psd2/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Update - Bundeskartellamt (BKartA) stellt sich auf die Seite von Online-Bezahldiensten</title>
		<description><![CDATA[Laut einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2016 haben die Bonner Wettbewerbshüter in einer kürzlich ergangenen Entscheidung festgestellt, dass die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft nicht mit dem Kartellrecht vereinbar seien. Anbieter von alternativen Bezahlverfahren im Internethandel würden im Wettbewerb unzulässig beschränkt, indem den Bankkunden die zur Zahlungsabwicklung benötigte Weitergabe von PIN und TAN an Dritte vertraglich untersagt werde.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/update-bundeskartellamt-bkarta-stellt-sich-auf-die-seite-von-online-bezahldiensten/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Videoidentifizierung wieder nach altem Stand nutzbar</title>
		<description><![CDATA[Gestern hat die BaFin ihr Rundschreiben 4/2016 vom 10. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt (BaFin Schreiben 11.07.2016).]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/videoidentifizierung-wieder-nach-altem-stand-nutzbar/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>SEPA Instant Payment</title>
		<description><![CDATA[POS und eCommerce-Abwicklung über Zahlungsauslösedienste und technische Dienstleister nach der PSD2

Es ist die Absicht der EZB und des ERPB (Euro Retail Payments Board), mit Instant Payments die Geschwindigkeit von Zahlungen in der Europäischen Union erheblich zu steigern. Heute dauert es in der Regel einen Geschäftstag, bis eine Zahlung den Empfänger erreicht. Mit Instant Payments soll die Gutschrift “in real time”, 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr, stattfinden. Das Verfahren wird voraussichtlich ab 2018 verfügbar sein – möglicherweise mit einer EU-gesetzlichen Verpflichtung der Zahlungsdienstleister, es durchzuführen.

Ein „Use Case“ von Instant Payment könnte es sein, damit im eCommerce oder am Point of Sale (POS) eine einfache und schnelle bargeldlose Zahlung Zug-um-Zug zu gewährleisten, so dass auch Garantien für zeitverzögerte Zahlungen (z.B. bei Kreditkarten) entfallen können. Zur Abwicklung wird es aber eines dazwischen geschalteten Dienstleisters bedürfen,]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/sepa-instant-payment/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Heute tritt die zweite Zahlungsverkehrsrichtlinie (PSD2) in Kraft</title>
		<description><![CDATA[Seit der ersten Entwurfsfassung sind 29 Monate vergangen. Das EU Parlament hatte Anfang Oktober 2015 zugestimmt. Der Europäische Rat im Dezember 2015. Die Richtlinie war noch vor Weihnachten im Amtsblatt veröffentlicht worden. Heute tritt sie in Kraft. Was bedeutet dies für die Welt des Zahlungsverkehrs?]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/heute-tritt-die-zweite-zahlungsverkehrsrichtlinie-psd2-in-kraft/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>eCommerce - Umsatz-Einbußen durch starke Authentifizierung?</title>
		<description><![CDATA[Ab dem 5. November 2015 werden Zahlungsdienstleister in Deutschland die „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI)“ befolgen müssen. Ob die dadurch erhöhte Sicherheit der Zahlungen im Internet mit einem Rückgang der Conversion Rate im E-Commerce „erkauft“ werden muss, ist noch nicht klar.

Um bei Zahlungen über das Internet drohenden Gefahren zu begegnen, erließ die EZB 2013 die „Final SecuRe Pay Recommendations on the Security of Internet Payments“ (EZB-Empfehlungen). Später war man überzeugt, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eher zuständig sei, diese Regeln zu erlassen, sodass die EBA im Dezember 2014 die „Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen“ (EBA-Leitlinien) veröffentlichte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) traf die Entscheidung, die EBA-]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/ecommerce-umsatz-einbussen-durch-starke-authentifizierung/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Cap on EU Interchange fees – New Regulation published</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/cap-on-eu-interchange-fees-new-regulation-published/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>BaFin-MaSin ist 1:1 Übersetzung der EBA-Leitlinien</title>
		<description><![CDATA[Soeben hat die BaFin das in der Zahlungsindustrie mit Spannung erwartete Rundschreiben “Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen” (MaSin) veröffentlicht. Anders als erwartet sind die MaSin eine bloße, wörtliche Übersetzung der EBA-Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bafin-masin-ist-1-1-uebersetzung-der-eba-leitlinien/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Application in UK of EBA Guidelines on Security of Internet Payments</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/application-in-uk-of-eba-guidelines-on-security-of-internet-payments/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Negativtestate nach ZAG und KWG gebührenpflichtig</title>
		<description><![CDATA[Unternehmen, die Zweifel haben, ob ihre gegenwärtige oder künftige Geschäftstätigkeit nach den Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) oder des Kreditwesengesetzes (KWG) erlaubnispflichtig ist, legen ihr Geschäftsmodell häufig der BaFin zur Prüfung vor und beantragen eine entsprechende Stellungnahme der BaFin („Negativtestat“). Die Frage der Erlaubnispflichtigkeit ist insbesondere bei Unternehmen von Relevanz, deren Geschäftstätigkeit nicht in erster Linie auf die Erbringung von Bankgeschäften oder Zahlungsdiensten ausgerichtet ist, die aber gegenüber Geschäftspartnern oder Kunden im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einzelne Leistungen anbieten oder anbieten möchten, die als Zahlungsdienste oder Bankgeschäfte qualifiziert werden könnten. Die Erstellung solcher Negativtestate erfolgte bislang ohne Erhebung von Gebühren durch die BaFin. Seit dem 1. Januar 2015 sind solche Negativtestate nunmehr gebührenpflichtig.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/negativtestate-nach-zag-und-kwg-gebuehrenpflichtig/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Consultation launched on the security of internet payments</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/consultation-launched-on-the-security-of-internet-payments/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>BITKOM&apos;s position paper on the recent EBA consultation regarding internet payment security</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bitkoms-position-paper-on-the-recent-eba-consultation-regarding-internet-payment-security/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>The EBA’s and the ECB’s recent move to step up cooperation in making retail payments safer</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/the-ebas-and-the-ecbs-recent-move-to-step-up-cooperation-in-making-retail-payments-safer/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>AG Hamburg-Altona: Blanko-Autorisierungen für eine unbestimmte Vielzahl von Zahlungsvorgängen</title>
		<description><![CDATA[In dem Rechtsstreit nahm ein Kunde einer europäischen Bank, die an ihn eine Kreditkarte ausgegeben hatte, diese Bank auf Rückerstattung von Abbuchungen von der Kreditkarte in Anspruch. Bestandteil des den Zahlungen zugrunde liegenden Geschäfts war ein „Credit Card Authorisation Agreement“ mit einem Reparaturdienstleister, in welchem der Kunde einer Mehrzahl von Abbuchungen von seiner Kreditkarte zugestimmt hatte. Der Kunde widersprach gegenüber der Bank zwei seines Erachtens nicht autorisierten Zahlungen. Die Bank verweigerte die Rückbuchung der Beträge. Das AG Hamburg-Altona wies die Klage ab und verneinte einen Rückerstattungsanspruch des Kunden (AG Hambrug-Altona, Urt. vom 3.12.2013 – 316 C 416/12).]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/ag-hamburg-altona-blanko-autorisierungen-fuer-eine-unbestimmte-vielzahl-von-zahlungsvorgaengen/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Bitcoins Regulierung - Was steckt in der viel diskutierten „Virtual Currencies Regulation“ des US-Bundesstaates New York?</title>
		<description><![CDATA[Am 17. Juli 2014 veröffentlichte das New York Department of Financial Services (die Finanzaufsichtsbehörde des US-Bundesstaates New York) einen 40 Seiten umfassenden Entwurf für eine Regulierung von virtuellen Währungen. Wenn diese Regulierung so – nach Ablauf des Anhörungsverfahrens – in Kraft tritt, wäre sie wohl weltweit die erste spezifische Gesetzgebung zu Crypto-Währungen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/bitcoins-regulierung-was-steckt-in-der-viel-diskutierten-virtual-currencies-regulation-des-us-bundesstaates-new-york/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Anerkennung der Online-Identifizierung - Großer Fortschritt für den Zahlungsverkehr</title>
		<description><![CDATA[Anfang Februar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen das erste Online-Identifizierungsverfahren genehmigt (Osborne Clarke hat WebID Solutions GmbH, Berlin, dabei beraten). Dieses neue Verfahren ist eine große Bereicherung für den eCommerce-Markt in Deutschland, weil es die Identifizierung nach dem Geldwäscherecht ohne Medienbruch erlaubt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/anerkennung-der-online-identifizierung-grosser-fortschritt-fuer-den-zahlungsverkehr/</link>

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	</item>
	<item>
		<title>Was ist eigentlich eine Mobile Wallet? Versuch einer (nicht-juristischen) Definition</title>
		<description><![CDATA[Es gibt eine sehr große Anzahl von Definitionen von Mobile Wallets von Industrieverbänden, vom European Payment Council und von zahlreichen Autoren. Nach Lektüre soll nachfolgend der Versuch unternommen werden, die wesentlichen Elemente zu erfassen.

Ein Mobile Wallet ist eine auf einem mobilen Endgerät gespeicherte Softwareapplikation, über die das mobile Endgerät für mindestens eine der drei nachfolgenden Funktionen genutzt wird:]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/was-ist-eigentlich-eine-mobile-wallet-versuch-einer-nicht-juristischen-definition/</link>

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	</item>
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		<title>EuGH: Verfahren des Überweisungsauftrags mit Unterschrift ist ein Zahlungsinstrument</title>
		<description><![CDATA[Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil verschiedene Begriffe der Zahlungsdiensterichtlinie ausgelegt. Der EuGH vertritt unter anderem den Standpunkt, dass der Begriff des Zahlungsinstruments, der als Zahlungsauthentifizierungsinstrument in das deutsche Recht übertragen wurde, das Verfahren beleggebundener Überweisungen mit Unterschrift umfasst. Damit stellt sich der EuGH gegen die von der deutschen Regierung und auch die ganz überwiegend in der deutschen Literatur vertretene Auffassung, wonach ein Zahlungsauthentifizierungsinstrument stets die Verwendung personalisierter Sicherheitsmerkmale wie PIN und/oder TAN voraussetzt.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eugh-verfahren-des-ueberweisungsauftrags-mit-unterschrift-ist-ein-zahlungsinstrument/</link>

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		<title>Strong Customer Authentification under PSD2 and SecuRe Pay Internet</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
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		<title>EU Parlament billigt MIF-Verordnung – Wie geht das Verfahren weiter?</title>
		<description><![CDATA[Am Donnerstag, dem 3. April 2014, hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EU Parlament MIF-Verordnung ) verabschiedet.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/eu-parlament-billigt-mif-verordnung-wie-geht-das-verfahren-weiter/</link>

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		<title>Wie grenzen sich PSD II und die SecuRe Pay Empfehlungen der EZB gegeneinander ab, oder ergänzen sie sich?</title>
		<description><![CDATA[Das Verhältnis der Vorschriften zur internen Organisation und zur Sicherheit von Zahlungsdiensten der zweiten Zahlungsverkehrsrichtlinie (PSD2) und der SecuRe Pay Empfehlungen dürfte sich zukünftig wie folgt darstellen:

Die PSD2, die seit dem 24. Juli 2013 im Entwurf vorliegt, ist noch in nationales Recht umzusetzen. Sobald die Richtlinie verabschiedet ist, wird eine Umsetzungsfrist von voraussichtlich zwei Jahren laufen.]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/wie-grenzen-sich-psd-ii-und-die-secure-pay-empfehlungen-der-ezb-gegeneinander-ab-oder-ergaenzen-sie-sich/</link>

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		<title>German Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) publishes guidance on Bitcoins</title>
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		<title>PSD2 – Lieferheld &amp; Co – No more handling of payments by eCommerce platforms?</title>
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		<title>PSD2 – Future authorisation requirements for department store cards, gift vouchers, petrol cards and stadium cards? The new limited network exception</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
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		<title>PSD2 - Third party payment service providers: What effect does PSD2 have on services such as Sofort, IDeal and Trustly?</title>
		<description><![CDATA[]]></description>
		<link>http://payment-law.eu/artikel/psd2-third-party-payment-service-providers-what-effect-on-services-sofort-ideal-and-trustly/</link>

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